Erstellt am 24. Mai 2016, 07:56
Nächste Runde für Schutzbau. Gemeinderat beschloss Zwangsrechtseinräumung, um Hochwasserschutz fertigstellen zu können.

Daraufhin starteten die Baumaßnahmen tatsächlich – fanden aber bald wieder ein jähes Ende. Ein Grundeigentümer brachte nämlich eine Besitzstörungsklage ein und zog sein Einverständnis zum Bau zurück. Die Arbeiten für das 1,2 Millionen-Hochwasserschutzprojekt für Hermannsdorf mussten gestoppt werden.
Alle drei Fraktionen geschlossen dafür
Rund ein Drittel des Schutzprojekts, das 21 Wohnobjekte, sechs Nebengebäude, zwei Lagerhallen und einen Produktionsbetrieb vor 100-jährlichen Hochwässern schützen soll, blieb unverrichtet. Der Damm konnte nicht gebaut werden und auch die Aufweitung des Abflussquerschnittes der Ybbs war nicht mehr möglich. Diese Maßnahmen sind nämlich am Boden des besagten Grundstückseigentümers vorgesehen.„Wird das Projekt aber nicht vollständig umgesetzt, ist der Schutz der betroffenen Liegenschaften und deren Bewohnern vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis nicht gewährt“, erklärt VP-Bürgermeisterin Liselotte Kashofer die Misere der Gemeinde. Sie berichtet auch von großer Anspannung bei der Hermannsdorfer Bevölkerung: „Bei jedem Starkregen befürchten die Menschen verständlicherweise, dass das Wasser in ihre Häuser kommt. Diese Ängste kann man nicht einfach hinnehmen.“
Durch eine außerordentliche Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend kommt jetzt aber wieder Bewegung in die Causa. Einstimmig beschlossen die Gemeinderäte aller drei Fraktionen VP, SP und FP einen Antrag auf Zwangsrechtseinräumung, also die Beschränkung des Eigentumsrechts des Projektgegners, da mit ihm auch nach mehrjährigen Verhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte. „Wir ließen auch eine Variantenprüfung durchführen, das heißt, eine Studie vom Planer hat sich mit Alternativen für das Projekt beschäftigt. Die Untersuchung des Ist-Zustandes – einige Bestandteile wurden ja schon umgesetzt – ergab, dass die Umsetzung der fehlenden Maßnahmen zum Schutz vor 100-jährlichen Hochwassern unbedingt notwendig ist“, erklärt Kashofer.
Beschlossene Beschränkung des Eigentumsrechts
Die beschlossene Beschränkung des Eigentumsrechts würde den Grundstückseigentümer dazu verpflichten, dass er die Errichtung und den Bestand der Bauwerke des Hochwasserschutzes auf seinem Boden duldet – inklusive aller Begleitmaßnahmen, die mit dem Bau und der Wartung einhergehen. Da beim Damm eine flache Vorschüttung aus Oberbodenmaterial vorgesehen ist, würde eine weitere Bewirtschaftung der Fläche nach wie vor möglich sein.Der Antrag des Gemeinderats wandert nun weiter zur BH Amstetten, die darüber entscheidet. Sollte der Antrag bewilligt werden, hat der Grundstückseigentümer noch die Möglichkeit, Einsprüche im behördlichen Instanzenzug einzulegen. Demnach kann man noch keine Prognose abgeben, wann der Hochwasserschutzbau fertiggestellt werden könnte. Eines ist für Bürgermeisterin Liselotte Kashofer aber fix: „Es muss endlich zu einem Ende kommen, damit die Bürger vor einer tragischen Hochwasserkatastrophe geschützt werden. Außerdem ist schon viel Geld in das Projekt geflossen.“
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