Erstellt am 25. März 2016, 19:06
Nach B5-Unfall: Verwaltung der Straßensicherheit in der Kritik. Zum NÖN.at-Artikel über den tragischen Tod eines 20-jährigen Beifahrers auf der B5 im Bezirk Gmünd erreichte uns ein Leserbrief.

Zu "Unfalltod auf der B5" bzw. "
20-jähriger Beifahrer bei Verkehrsunfall getötet"
, NÖN-Ausgabe 12-2016:
Solch tragische Unfälle sind vermeidbar, wenn die Straßensicherheit nicht so hilflos verwaltet wäre. Es ist hinlänglich bekannt, daß Bäume am Straßenrand wie eine Betonmauer sind. Physikalisch hat man keine Chance der Kollision auszuweichen, wenn ein Fahrzeug von der Straße abkommt.
Trotzdem gibt es nur Vorschläge zum Kopfschütteln aus Verwaltungen. Für Lärmschutz, der nur ein Empfinden verbessert, werden Millionenbeträge ausgegeben; für Schutz an Leib und Leben entlang von Baumalleen nichts. Dabei wäre es so billig, Straßen mit solchen Risiken mit Leitplanken zu sichern.
Jeder Gewerbebetrieb würde grob fahrlässig verurteilt werden, wenn er gegen erkannte Gefahren keine Sicherung errichtet hat. Bäume haben nicht am Staßenrand zu stehen, wenn man mit 100km/h im Abstand von 5m daran vorbeifahren kann. Wegschneiden oder Sichern ist das Gebot. Für dieses Risiko haftet der Staßenerrichter. Nur eben in Österreich ist das niemand, weil die Verwaltung dafür blind, taub oder hilflos ist.
Jo Winter
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