Erstellt am 12. April 2017, 05:23
Vergewaltigung: Prozess ist vertagt. 14-jähriger Gewalttäter soll in Anstalt: Zuvor muss drittes Gutachten eingeholt werden.

„Zuerst hat der 14-Jährige dem 13-Jährigen mit der Schere in der Hand vorgeworfen, über Türken geschimpft zu haben, und den Burschen aufgefordert, das zuzugeben. Nur aus Angst hat dieser das gemacht“, sagt ein Staatsanwalt im Prozess gegen einen jungen Gewalttäter.
Unfassbares soll der 14-Jährige nach diesem Vorfall dem Opfer im Stadtpark unweit der Bahnhaltestelle Herzogenburg-Stadt angetan haben. „Er hat ihn dort vergewaltigt“, setzt der Ankläger fort.
Und der Staatsanwalt sagt weiters: „Am Tag davor ist der 14-Jährige einer 13-Jährigen nachgegangen, er wollte sie küssen, hat sie erfasst, zu Boden gedrängt und begrapscht. Danach hat er das Mädchen aufgefordert, mit niemandem darüber zu reden.“
Täter soll in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
Weil der Jugendliche an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, einer geistig seelischen Abartigkeit höheren Grades, leidet, soll er in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht werden. Ob er zu den Tatzeitpunkten zurechnungsfähig war? Ein Gutachter bejaht das, einer anderer verneint.
Der 14-Jährige wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit einvernommen. „Mein Mandant wird sich reumütig geständig bekennen“, sagt dessen Verteidiger im Eingangsplädoyer.
Der Richter vertagt den Prozess. Ein drittes Gutachten soll Licht ins Dunkel bringen und die Frage der Zurechnungsfähigkeit klären.
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