Erstellt am 15. Dezember 2015, 15:24
Barrierefreiheit in der WK-Bezirksstelle in Stockerau. Ohne Hindernisse | Derzeit wird in der Bezirksstelle fleißig gebaut: Es werden ein Behinderten-WC, fahrbare Rampen und ein eigener Büroraum im Parterre geschaffen. Am 23. Dezember soll alles fertig sein.

Barrierefreie Wirtschaft: Teil 2
Mit dem 23. Dezember wird die Bezirksstelle in Stockerau allen Ansprüchen an Barrierefreiheit gerecht: Neben einem bereits bestehenden behindertengerechten Parkplatz wird es bald ein Behinderten-WC geben.Fahrbare Rampen werden installiert, die sowohl Rollstuhlfahrer als auch Mütter mit Kinderwagen in die Geschoße bringen. Außerdem wird ein weiterer Büroraum im Parterre eingerichtet, der den Weg in die Stockwerke erspart. „Es wird ein voll ausgestattetes Büro entstehen“, erklärt Bezirksstellenobmann Peter Hopfeld. Wer das Service in Anspruch nehmen will, kann mit einer Glocke auf sich aufmerksam machen. Auch an Sehbehinderte wurde gedacht: Die Stiegenaufgänge wurden auffällig markiert.
Die Beratung der Wirtschaftskammer wurde von den Unternehmern gerne in Anspruch genommen. Dabei wurde auch deutlich, dass sich die Wirtschaftstreibenden viele Gedanken zu dem Thema machen und gerne bereit sind, Behinderten zu helfen. „Zusätzlich haben wir die Unternehmen aktiv informiert“, so Hopfeld. Es gab eine Artikelserie in der „Niederösterreichischen Wirtschaft“, Newsletter und eine Infoveranstaltung. „Wir sind auch darum bemüht, weitere Fördergelder aufzustellen“, will Hopfeld die Unternehmer unterstützen.
Wussten Sie schon?
Was heißt Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude, Geschäfte, Verkehrsmittel, Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und IT-Systeme von Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe benutzt werden können.
Warum Barrierefreiheit?
Damit Menschen mit Behinderung
nicht diskriminiert werden („Diskriminierungs-Schutz“). Die zehnjährigen Übergangsbestimmungen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes laufen mit 31. 12. 2015 aus. Ab 1. 1. 2016 müssen alle Betriebe barrierefrei sein, sofern die Beseitigung der Barrieren zumutbar ist.
Wer muss barrierefrei sein?
Das Behindertengleichstellungsrecht gilt für alle Unternehmen,
die Güter und Dienstleistungen anbieten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dazu zählen Banken, Handelsbetriebe, Hotels, Gastronomiebetriebe, Busunternehmer, Reisebüros, Kinos, Friseure und viele mehr.
Die Experten der WKNÖ helfen gerne
Ansprechpartner in der WK-Bezirksstelle Bruck:
Thomas Petzel
Wiener Gasse 3
2460 Bruck an der Leitha
02162/62141
bruck@wknoe.at
Weitere Infos im Internet:
wko.at/noe/barrierefreiheit
Mehr Infos:
wko.at/noe/barrierefreiheit
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