VON STEFAN HAVRANEK
STRASSHOF / Ein kurioser Fall ist die Geschichte des Eduard Biri aus Strasshof: Der pensionierte ÖBB-Mitarbeiter steht kurz davor, eine Ersatz-Freiheitsstrafe anzutreten - weil er im Vorjahr zu laut Radio gehört haben soll.
Biri erinnert sich im NÖN-Gespräch: „Ich wurde im Vorjahr angezeigt, weil ich zu laut Radio gehört haben soll. Gar nicht zur Nachtzeit, sondern am Sonntag gegen Mittag. Daraufhin kamen zwei Polizisten zu meinem Haus, denen ich erklärte, dass ich meiner Meinung nach in angemessener Lautstärke höre und bat die Beamten herein, um sich davon zu überzeugen.“ Als diese das verweigerten, habe er die Gartentüre geschlossen und sei gegangen.
„Ihr Damischen, schleichts euch vom Grundstück“
„Die Beamten verschafften sich daraufhin Zutritt, indem sie das Gartentor aufbrachen“, behauptet Biri, was ihn zu der Aussage „Ihr zwei Damischen, schleichts euch von meinem Grundstück“ hingerissen habe.
Chefinspektor Gerald Reichl vom Bezirkspolizeikommando dementiert das: „Die Kollegen verschafften sich natürlich Zutritt aufs Grundstück, weil es nicht sein kann, dass sich jemand bei einer Amtshandlung einfach umdreht und geht. Sie wendeten aber keine Gewalt an, die Kollegen griffen über das Tor und öffneten es von innen.“
Die Rechnung bekam Biri wenig später und wenig verwunderlich präsentiert. 70 Euro wegen lautem Radiohören und 70 Euro wegen Verletzung des öffentlichen Anstands. Er wollte es nun aber „drauf ankommen lassen“: Er bezahlte die Strafe nicht, auch nachdem mehrere Mahnungen bei ihm eingegangen waren.
So kam es, wie es kommen musste: Am Donnerstag der Vorwoche erhielt Biri einen Brief, in dem er aufgefordert wird, binnen 14 Tagen die Ersatz-Freiheitsstrafe von drei Tagen und 12 Stunden in Wien anzutreten. „Wegen Uneinbringlichkeit der Geldstrafe - dabei bin ich lohnsteuerpflichtig, man kann sich beim Finanzamt über meine finanzielle Situation informieren.“
Und weiter: „Von selbst trete ich die Strafe sicher nicht an. Ich vermute, dass ich nach Ablauf der Frist abgeholt werde. Um das Geld geht es mir gar nicht. Wie kann es sein, dass man wegen Radiohörens ins Gefängnis gehen muss?“ Außerdem habe er Hühner und zwei Enten zu versorgen. Biri kritisiert: „Das ist ein verkorkstes Rechtssystem. Anstatt 140 Euro zu zahlen, muss der Staat nun pro Tag, den ich im Gefängnis sitze, etwa 170 Euro aufwenden. Ich werde mir zum Zeitvertreib zwei Rätselzeitungen mitnehmen.“
Bezirkshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Merkatz kann zum konkreten Fall aus Datenschutz-Gründen keine Aussage tätigen, ist aber wenig verwundert: „Das ist der normale Lauf der Dinge. Eben, weil wir in einem Rechtsstaat leben. Wer eine Verwaltungsstrafe begeht, muss die Konsequenzen, entweder das Bußgeld oder eben die Ersatz-Freiheitsstrafe, tragen. Der Mann hätte - auch jetzt noch - die Möglichkeit, das Geld einfach zu zahlen.“
Biri habe während der 14-Tage-Frist die Gelegenheit, seine privaten Verhältnisse (die Tiere) so zu ordnen, dass ihm dadurch kein Nachteil entstehe.
Eduard Biri aus Strasshof will, anstatt 140 Euro zu zahlen, lieber für dreieinhalb Tage ins Gefängnis gehen. HAVRANEK







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