VON DANIEL LOHNINGER
WALDENSTEIN, LITSCHAU / Geschmacklosigkeiten sind ja an sich keine Seltenheit im virtuellen sozialen Netzwerk Facebook. Der tragische Tod von Max Weissensteiner in der Silvesternacht sorgt aber jetzt für einen neuen Höhepunkt der Geschmacklosigkeit: Dafür verantwortlich ist eine 21-Jährige aus dem Raum Litschau, die unter anderem stolz darauf ist, keine Bücher zu lesen („keine Zeit“).
In geschmacklosen Postings wie „ich glaub‘, ich geh jetzt raus und schieß ma a kugelbombe am kopf. obwohl, na so blöd bin i net“ oder in dumm-plumpen Reimen macht sich die Litschauerin über das tragische Schicksal des tödlich verunglückten 18-Jährigen lustig – und das im öffentlich zugängigen Bereich, auf den jeder Internet-User zugreifen kann.
Freunde des Verstorbenen wandten sich – da Interventionen bei Facebook bisher ohne Ergebnis geblieben sind – nun an die NÖN. „Wir sind geschockt von solcher Dreistigkeit und wundern uns, dass so etwas geschrieben werden darf und ohne rechtliche Folgen bleibt“, ärgert sich beispielsweise eine Studentin aus Gmünd.
Auf Facebook selbst ist mittlerweile eine hitzige Debatte ausgebrochen, in der sich die Litschauerin ihrerseits auch mit derben Meldungen konfrontiert sieht. Die Litschauerin scheint das bisher nicht anzufechten – im Gegenteil: Sie legte in den vergangenen Tagen sogar noch nach.
Was die rechtliche Situation anlangt, ist die Lage eindeutig, wie auch der Gmünder Rechtsanwalt Dr. Edmund Kitzler betont: „Sollte der Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt sein, dann wären diese Postings strafrechtlich relevant – eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr könnte drohen.“ Ob die Postings der Litschauerin aber den Tatbestand der „üblen Nachrede“ erfüllen, ist für Kitzler nicht klar: „Das müsste man im Fall der Fälle – also wenn sich ein Kläger findet – erst prüfen. Ich kenne die Details nicht und kann deshalb zu den Aussichten einer Klage derzeit nichts sagen.“
Kitzlers Rat: Die Litschauerin sollte weitere Postings zu diesem Thema unterlassen und ihre bisher getätigten widerrufen oder für die Öffentlichkeit sperren.






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