VON CHRISTOPH REITERER
HOLLABRUNN / Am 2. Oktober 2011 hatte der Terrassenheurige der Landwirtschaftlichen Fachschule (LFS) das letzte Mal „ausg’steckt“. Beschwerden eines Nachbarn hatten die Behörde auf den Plan gerufen. Das ist in diesem Fall die Gemeinde. Vier Monate und viel Aufregung später dürfte einer Öffnung der Buschenschank aber nichts mehr im Wege stehen.
Nach einer Bauverhandlung im Herbst hatte die Landwirtschaftsschule einige Auflagen zu erfüllen. Der Nachbar beeinspruchte – einen Tag vor Fristablauf – den Bescheid der Stadtgemeinde. Die Einsprüche wurden vergangene Woche vom Stadtrat abgewiesen. „Damit ist der erste Bescheid gültig“, erklärt Stadtamtsdirektor Franz Stockinger.
Noch im alten Jahr wurde eine Belüftung eingebaut, Fenstergriffe wurden abmontiert, Fenster mit Folie abgepickt. De facto seien, so Stockinger, nun sämtliche Auflagen erfüllt – bis auf zwei, die die Lüftungsanlage und die grundbücherliche Sicherung der vorgeschriebenen Parkplätze betreffen. LFS-Direktor Rudolf Reisenberger war von dieser Nachricht, die er am Montag von der NÖN erfuhr, erleichtert.
Die Lüftungsanlage wurde am selben Tag begutachtet. Zwei fehlende Bestätigungen sollen heute, Dienstag, erledigt werden. Was die Parkplätze betrifft, reicht laut Stockinger ein von der Landesimmobiliengesellschaft (LIG) als Eigentümer unterschriebenes Ansuchen. Damit dürfte eine Öffnung des Terrassenheurigens in den nächsten Tagen realistisch sein.
Heurigenwirtin seit vier Monaten ohne Einkommen
Der Nachbar hat nun zwar noch ein Einspruchsrecht, könnte beim Land NÖ vorstellig werden. „Das hat aber keine aufschiebende Wirkung“, betont Stockinger.
Für Heurigenpächterin Gabriele Hartl wäre ein Ende der Behörden-Hürden ein Segen. Für sie geht es mittlerweile um die Existenz. Seit Oktober muss sie fast täglich Dutzende Gäste-Anfragen absagen. „Ich will schon gar nicht mehr vom Heurigen-Handy abheben.“
Ihre Stammgäste haben bereits über 500 Unterschriften für den Terrassenheurigen gesammelt und mehrere Leserbriefe verfasst, die in den letzten Tagen in der NÖN-Redaktion einlangten. Im Kreuzfeuer der Kritik steht Bürgermeister Erwin Bernreiter. Doch der betonte noch vergangene Woche: „Das ist eine heikle Geschichte, wir lassen uns da auf nichts ein.“
Es habe eine klare Absprache mit dem Land gegeben. Er wolle nicht riskieren, wegen Amtsmissbrauchs an den Pranger gestellt zu werden. Dass er jetzt schon böse Briefe aus der Bevölkerung bekommt, müsse er verkraften: „Ich kann mir die Watsch’n so oder so holen.“
Als Buhmann steht auch SPÖ-Fraktionsführer Werner Gössl da, der vom Nachbarn – dieser klagte unter anderem über Lärm, nächtliche Eskapaden und Biomüll-Entsorgung durchs Fenster – um Hilfe gebeten worden war. Doch Gössl – und jetzt wird’s endgültig kurios – kann sich selbst nicht erklären, warum die Behörde überhaupt tätig wurde: „Ich habe dem Nachbarn gesagt, dass er sich mit seinen Beschwerden nur vertrauensvoll an die Polizei wenden kann. Jetzt zu sagen, dass ich jemanden aufgehusst habe, ist Blödsinn!“
Gössl: „Bauverhandlung war nicht notwendig!“
Denn der Einzige, der den Heurigen zusperren könne, sei das Land NÖ als Liegenschaftseigentümer. Der Bürgermeister könne die Meldung der Buschenschank bloß zur Kenntnis nehmen. Alles, was nun an Auflagen erfüllt worden sei, sei gar nicht genehmigungspflichtig, da ein Buschenschank ja kein Gewerbebetrieb ist. Die Bauverhandlung – zu der laut Gössl der Liegenschaftseigentümer gar nicht geladen war – wäre gar nicht notwendig gewesen.
Gössl räumt ein, den Nachbarn danach bei dessen Berufung unterstützt zu haben: „Aber nur, um zu dokumentieren, wie patschert die Gemeinde ist und dass hier öffentliche Gelder für unnötige Maßnahmen eingesetzt wurden.“ Stockinger sieht das freilich anders: „Es ist alles juristisch geprüft worden.“ Der Stadtamtsdirektor ist überzeugt, dass die Beschwerde politisch motiviert war und der Bürgermeister wegen Amtsmissbrauchs angeklagt worden wäre, hätte er anders gehandelt.







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