VON CHRISTOPH REITERER
PULKAUTAL / Mit sechs Vorstrafen „im Gepäck“ stand ein 22-jähriger Arbeiter aus Untermarkersdorf vergangene Woche in Hollabrunn vor Gericht. Ohne Führerschein hatte er in einer Herbst-Nacht eine halsbrecherische Autofahrt hingelegt.
Es war im Oktober, als der Angeklagte bei einem Freund in Hadres zu Besuch war. In der Garage wurden einige Bier gekippt. Zehn oder elf waren es, meinte der 22-Jährige. Zwischendurch war er von seinem Kumpel losgeschickt worden, um Zigaretten zu holen. Mit dem Auto – aber ohne Führerschein. „Ich habe nicht gewusst, dass er keinen Schein hat“, gab der Hadreser als Zeuge vor Gericht an.
Als der Umtrunk zu Ende war, legte er sich schlafen. Doch der 22-Jährige hatte scheinbar keine Lust, zu Fuß nach Hause zu stapfen und nahm kurzerhand wieder das Auto seines Bekannten in Betrieb. In Haugsdorf musste der Alko-Lenker einen Zwischenstopp einlegen. Weil er zwei Reifen zu Schrott gefahren hatte, montierte er flugs zwei andere von einem parkenden Auto ab. Und weiter ging die Fahrt. Aber nur bis Hetzmannsdorf. Da war dann noch ein Reifen kaputt. Der Angeklagte musste den Pkw abstellen.
Am nächsten Morgen war die Verwirrung groß – in Hadres fehlte ein Auto, in Haugsdorf stand ein Auto mit nur zwei Reifen. Die Polizei brachte bald Licht ins Dunkel. Im Pkw in Hetzmannsdorf fehlte zudem noch eine Bankomatkarte. Der Angeklagte konnte sich vor Gericht nicht mehr erinnern, was er mit dieser angestellt hatte.
Den Schaden in Höhe von 850 Euro wollte er gutmachen. Konnte er aber nicht, weil er wegen eines anderen Diebstahldelikts mittlerweile in der Justizanstalt Korneuburg in U-Haft genommen wurde. Sowohl der Hadreser als auch die Besitzerin des Pkws in Haugsdorf stimmten zu, sich den Schadenersatz mit dem Angeklagten privat auszumachen. Richter Erhard Neubauer verhängte eine unbedingte Haftstrafe von drei Monaten. „Eine bedingte Strafe kommt bei sechs Vorstrafen nicht in Betracht.“
Der Angeklagte nahm das Urteil an. Bei einer weiteren Verurteilung in Korneuburg droht im jedoch noch ein längerer Gefängnisaufenthalt.






