VON NADJA STRAUBINGER
UND THOMAS WERTH
ST. PÖLTEN / Hunde-Experten sehen sich nach dem jüngsten Vorfall in St. Pölten (ein Pitbull attackierte einen Hund, nachdem er zuvor von seinem Herrl mit einem Baseballschläger geschlagen wurde; die NÖN berichtete) wieder einmal bestätigt: Das Hauptproblem liegt am anderen Ende der Leine.
Dass dennoch die Schuld meist bei den Hunden - insbesondere jenen mit laut NÖ Hundegesetz „erhöhtem Gefährdungspotenzial“ - gesucht wird, kann Werner Kirchner, Obmann der Rettungshundebrigade St. Pölten und der Landesgruppe Nord des österreichischen Rottweilerklubs, nicht verstehen: „Wenn man einem 18-Jährigen einen Ferrari gibt und er damit einen Unfall baut, dann sagt man, dass er damit überfordert war. Gibt man aber einem mit der Hundeerziehung Überforderten einen Hund und es passiert etwas, ist der Hund der Dumme.“ Thomas Kainz, staatlich geprüfter Hundetrainer des Schäferhundevereins St. Pölten, bestätigt: „Zu 90 Prozent liegt das Problem hinter der Leine.“
Nur 40 Prozent der Listenhunde gemeldet
Dem St. Pöltner Magistrat sind etwa 100 Listenhunde bekannt, 40 Prozent davon sind ordnungsgemäß gemeldet. 2011 wurden fünf Bissvorfälle gemeldet, bei einem war ein Mensch das Opfer. Zudem wurden im Vorjahr vier Hundehalteverbote, die aber nur für das Halten von „auffälligen“ Hunden und jenen mit „erhöhtem Gefährdungspotenzial“ gelten, ausgesprochen. Im St. Pöltner Tierheim hat sich die Anzahl der Listenhunde im Vorjahr auf zwölf verdoppelt.
Für Kirchner trägt das NÖ Hundehaltegesetz viel zum schlechten Image bestimmter Rassen bei. „Seit der Kampfhund-Diskussion werde ich, wenn ich mit meinen beiden Hunden spazieren gehe, oft wie ein Mörder angesehen. Dabei ist meiner sogar ausgebildeter Rettungshund“, so der Rottweiler-Besitzer. „Und so lange das Gesetz nur sagt, dass eine Rasse ‚kaputt‘ ist, aber ein Vorbestrafter sich einen Hund aus dem Ausland holen und halten kann, ist das Gesetz nicht in Ordnung. Es liegt weder an der Rasse, noch an dem Hund selbst. Aber das geht aus dem Gesetz nicht hervor“, so Kirchner. Am Beispiel des Pitbull-Vorfalls zeige sich zudem die Schwierigkeit der sinnvollen Umsetzung des Hundehalteverbots. Denn der (gemeldete) Hund gehört der Mutter, die den 24-Jährigen besuchte. Gegen ihn kann man also gar kein Hundehalteverbot aussprechen - weil er keinen besitzt.
„Ein Hundeführerschein zur Abschreckung ist dumm“
Dass mit dem Gesetz auch ein Hundeführerschein eingeführt wurde, finden die Experten zumindest teilweise gut. „Weil man sich dadurch mit dem Hund intensiv beschäftigt und lernt, ihn zu verstehen“, so Kainz. Das Problem liege aber wieder bei der „Schubladisierung“: „So lange er nur für Listenhunde als abschreckendes Beispiel gelten soll, ist er dumm. Denn viele dieser Typen hätten Pitbulls und Co. gar nicht, wenn man sie nicht als ‚Kampfhund‘ bezeichnet hätte“, so Kirchner.
Züchter, die Mitglied im Österreichischen Kynologenverband sind, achten daher besonders auf potenzielle neue Besitzer. „Wir hatten in den letzten Jahren in ganz Österreich nur einen einzigen Biss eines Rottweilers aus einer ordnungsgemäßen Zucht, weil wir uns eben die neuen Besitzer genau ansehen. Und jene, denen wir keinen geben, holen sich dann Hunde aus Tschechien oder Russland, die meist schon nach vier Wochen von der Mutter weggerissen wurden“, so Kirchner.
Auch das Tierheim achtet bei der Neuvergabe von Listenhunden auf die Interessenten. „Wir haben viele Bestimmungen, die ein neuer Besitzer erfüllen muss. Und prinzipiell ist es gleich, welche Rasse man hält. Man muss dem Hund immer zwei Schritte voraus sein und sich bewusst machen, dass ein Gefahrenpotenzial da ist“, so Tierheimleiter Davor Stojanovic.







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