Nach Gasexplosion in St. Pölten: Entschädigung der EVN für junge Frau

Dazu zähle auch Schmerzensgeld für jene junge Frau, die bei dem Unglück fünf Angehörige verloren hatte, bestätigte Stefan Zach, Sprecher des Energieversorgers, am Mittwoch entsprechende Medienberichte. Die Höhe dieser Entschädigung blieb ungenannt.
"Mit Geld kann man das Unglück leider nicht ungeschehen machen", so Zach. Er sprach hinsichtlich der aufgewendeten Summe von drei Handlungsfeldern der EVN. Neben der Entschädigung für die junge Frau, die zum Zeitpunkt der Explosion nicht zu Hause war, seien außerdem Schäden an anderen Objekten, Fahrzeugen etc. abgegolten und die Infrastruktur (u.a. Austausch aller Leitungen im betroffenen Bereich) wiederhergestellt worden.
Die Ansprüche seiner Mandantin gegenüber der EVN seien "einvernehmlich und außergerichtlich erledigt" worden, so Anwalt Anton Hintermeier. Eine Summe habe der Jurist nicht genannt.
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nach dem Unglück wurde im vergangenen Oktober eingestellt. Erhebungen waren gegen Mitarbeiter der EVN und von Bauunternehmen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und der fahrlässigen Gemeingefährdung gelaufen. Zum einen seien Teile der Vorwürfe verjährt, zum anderen hätten weder ein Organisationsverschulden noch "konkret vorwerfbare Handlungen im unmittelbar zeitlichen Zusammenhang mit der Gas-Explosion" nachgewiesen werden können, hieß es seitens der Anklagebehörde.
1 Kommentare
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hansi.f
(42)
01.02.2012 14:36
(0)
Das Stellen
einer Falle - ein Stein am Gasrohr ist ja im Prinzip nichts Anderes - verjährt wenn sie nicht bald zuschlägt? DIESEN INTERESSANTEN ASPEKT MUSS ICH MIR MERKEN!!!!!
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