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01.02.2012 | 11:29 |
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"Kettenphantom" in St. Pölten vor Gericht
Landesgericht St. Pölten musste sich am Mittwoch, 01. Februar 2012, das sogenannte "Kettenphantom" vor einem Geschworenensenat verantworten. Der Staatsanwalt legt dem 55-jährigen Mann u.a. erpresserische Entführung, schweren Raub und Freiheitsentziehung zur Last.  (© APA)
Am Landesgericht St. Pölten hat sich am Mittwoch das sogenannte "Kettenphantom" vor einem Geschworenensenat (Vorsitz: Richterin Andrea Humer) verantworten müssen.

Der 55-jährige angeklagte Montenegriner zeigte sich am ersten von zwei Prozesstagen "im Großen und Ganzen geständig" zu den Vorwürfen. Staatsanwalt Karl Fischer legte dem Mann in einem ausholenden Vortrag u.a. erpresserische Entführung, schweren Raub und Freiheitsentziehung zur Last.

Beim Angeklagten handle es sich um "einen höchst professionellen Verbrecher, lassen Sie sich nicht täuschen", warnte Fischer die Geschworenen. Der 55-Jährige sei sehr anpassungsfähig und könne Leute gut für sich einnehmen. Fakt sei, dass er mit 55 Jahren in verschiedenen Ländern bereits zu insgesamt 41 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, vieles sei aber bedingt erlassen worden und in der Schweiz, wo er wegen erpresserischer Entführung mehrerer Industrieller zu elf Jahren Haft verurteilt wurde, sei er 1993 aus dem Gefängnis ausgebrochen.

Laut Statistik ereigneten sich im vergangenen Jahr 4.181 Einbrüche in bewohnte Wohnhäuser in Niederösterreich, zwölf am Tag. Steigend sei die Zahl der Raubüberfälle im Zuge dieser Taten, holte der Staatsanwalt aus. "Was die Opfer in diesem Fall erlebt haben, war noch viel schlimmer, sozusagen der Super-Gau, ein Negativ-Jackpot." Sie seien nämlich nicht nur ausgeraubt, sondern auch noch als Geiseln genommen worden.

Opfer ausgekundschaftet

Der Staatsanwalt erläuterte die vorbereitende Vorgehensweise des Beschuldigten: Der Mann habe es auf wohlhabende Opfer abgesehen, sich vorher im Internet über sie erkundigt und dann tagelang das Haus und die Umgebung ausgekundschaftet - etwa als Jogger.

Bei der im Mai 2009 in Pöchlarn (Bezirk Melk) überfallenen Frau handelte es sich um die Ehefrau eines Bankdirektors, der zu diesem Zeitpunkt geschäftlich im Ausland weilte. Der Angeklagte bedrohte sie laut Staatsanwalt mit einer Waffe - auch von einem Erpresserbrief auf ihrem Computer war die Rede - und band sie mit einer 1,6 Meter langen Eisenkette an den Füßen in der Sauna an. Nachdem der Täter geflüchtet war, schaffte sie es mit Hilfe des Saunabestecks, die in der Nähe abgelegten Schlüssel zu erreichen und sich selbst zu befreien. Das Opfer sei dabei schwer verletzt worden und leide heute noch an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Im darauffolgenden September sei der 55-Jährige in ein Haus in St. Andrä-Wördern eingedrungen und habe im Büro CDs und einen Laptop gestohlen. Weil er hörte, dass die Familie wach wurde, habe er das Haus verlassen, wurde aber vom Besitzer in den Garten verfolgt. Dort habe der Angeklagte einen Schuss in Richtung des Opfers abgegeben, der die Waffe aber für eine Schreckschusspistole hielt und den Mann weiter verfolgte und schließlich stellte. Der Täter sei dann ohne Beute geflüchtet.

Vor der Tat in Stetteldorf am Wagram (Bezirk Korneuburg) im Oktober 2009 habe er das Objekt wieder tagelang ausgekundschaftet und sei mehrfach eingedrungen. In der besagten Nacht sei er dann ins Schlafzimmer des Paares gegangen, habe beide am Bett gefesselt, das Haus durchsucht, den Safe ausgeräumt und ein Erpresserschreiben, in dem er eine Million Euro forderte, auf dem PC gespeichert. Dann habe er die Frau mehrfach im Bad gefesselt, ihr die Augen zugeklebt und sich von dem Mann als Geisel in dessen Pkw wegführen lassen. An einem Hochstand kettete er das Opfer dann an, ließ ihm etwas zu trinken da und verließ es mit den Worten "du wirst dich eh befreien können" - was dem Mann nach einiger Zeit auch gelang. Das Paar sei heute noch schwer traumatisiert.

Bei der Ausforschung des Beschuldigten habe der Zufall eine wesentliche Rolle gespielt, so Fischer: Da in der Schweiz keine DNA gesichert wurde, habe man den Täter zunächst nicht zuordnen können. Dieser bewohnte zu diesem Zeitpunkt jedoch eine Wohnung oberhalb einer Wiener Disco, in der ein Serbe erschossen wurde. Auf dem Überwachungsvideo sei ein Mann zu sehen gewesen, der dem Opfer eine Waffe aus der Tasche zog - als diese später der Polizei ausgehändigt wurde, befanden sich die DNA-Spuren des Pöchlarner Täters darauf. Sämtliche Angestellte des Lokals wurden daraufhin überprüft, der dort arbeitende Neffe des Mannes schließlich als naher Verwandter des Gesuchten ausgeforscht. So seien die Ermittler gegen Ende 2009 auf den Montenegriner gekommen - der zu diesem Zeitpunkt aber verschwunden war.

Durch die folgende monatelange Telefonüberwachung erfuhren die Kriminalisten dann, dass sich der Mann nach Serbien begeben würde. Dort wurde er schließlich von serbischen Beamten im März 2010 verhaftet und im folgenden Juli nach Österreich ausgeliefert, erklärte der Staatsanwalt.

Entführung "aus humanitären Gründen abgebrochen"

"Beurteilen Sie, ob das wirklich der eiskalte Verbrecher ist", bat Pflichtverteidiger Ernst Gramm die Geschworenen, "oder ob das eine Person mit kriminellen Eigenschaften, ein Straftäter zweifelsohne, aber doch mit menschlichem Gewissen ist". Bei der Einvernahme durch die Richterin zeigte sich der 55-Jährige aber wenig reumütig.

Von der Entführung der Frau in Pöchlarn habe er abgesehen, weil sich ihr Mann mehrere Tage im Ausland aufgehalten habe, erklärte er. In Stetteldorf am Wagram hingegen habe er geplant, die Frau zu erpressen, indem er ihren Lebensgefährten entführte, gab er zu. Dafür hatte er im Raum Wiener Neustadt auch eine entsprechende Blechhütte, wo er die Geisel verstecken wollte, ausgekundschaftet und einen Erpresserbrief auf dem Laptop des Opfers abgespeichert.

Richterin Andrea Humer las aus dem Schreiben vor, das neben peinlich genauen Anweisungen - auf der Autobahn etwa zunächst mit 90, später mit 140 km/h zu fahren - auch zahlreiche Drohungen über Feuerfallen enthielt. "Dummheit wird bestraft, ich riskiere für meine Dummheiten schließlich auch mein Leben", zitierte die Richterin. Oder: "Ich verschwinde ins Ausland, ich kann nur hoffen, dass die Geisel hitzeresistent ist."

Warum genau die Entführung des Mannes dann an dem Hochstand statt mit der Geldübergabe endete, blieb unklar. Zum einen sei es der Geisel nicht gut gegangen, zum anderen habe er selbst während des Überfalls Panik gehabt, gezittert und sei in weinerlicher Verfassung gewesen. Humer wollte dies nicht so recht glauben: "Sie sind in Panik geraten? Das kann ich mit schwer vorstellen bei Ihrer Erfahrung", meinte sie im Hinblick auf seine zahlreichen Vorstrafen. Er habe die Entführung "aus humanitären Gründen abgebrochen", erklärte der Mann schließlich und sorgte so für staunende Gesichter im Saal.

Da er die Geiselnahme in seinen Augen abgebrochen und das Opfer freigelassen habe, sei er, was die erpresserische Entführung betreffe, nicht geständig, führte der 55-Jährige aus. Die Richterin widersprach: "Sie haben ihn nicht freigelassen. Sie haben ihn an einen Hochstand angebunden seinem Schicksal überlassen. Mit einer Kette um den Hals. Im Oktober". Der Mann hätte sich jederzeit befreien können, da das Holz sehr morsch war, hielt der Angeklagte entgegen, er könne nichts dafür, dass dieser dafür Stunden gebraucht habe: "Er hat seinen Fluchtinstinkt nicht ausgenutzt".

Auch die Frau, die mit zugeklebten Augen stundenlang in ihrer Dusche gefesselt war und mit einer Eisenkette um den Hals an den Armaturen angebunden war, hätte sich selbst das Klebeband von den Augen ziehen können, behauptete er. An dieser Stelle mischte sich der beisitzende Richter ein: Der Frau seien die Arme von den Schultern weg bis zu den Unterarmen am Oberkörper festgebunden worden, der Angeklagte glaube doch nicht wirklich, dass sie rein aus Vergnügen von den Nachtstunden bis 11.00 Uhr mit zugeklebten Augen sitzen geblieben wäre, wenn sie das Klebeband entfernen hätte können, fragte er kopfschüttelnd.
 


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Fink (1101)
01.02.2012 15:40

(0)
Der Robin Hood auf eigene Kasse
*
So wie die SPOeVP Befreier halt.


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