20 Jahre Haft für "Kettenphantom"

Nach Verbüßung dieser Strafe wurde eine Einweisung in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter angeordnet. Der Mann hat laut Staatsanwalt Karl Fischer in verschiedenen Ländern Vorstrafen im Ausmaß von 41 Jahren.
Der 55-Jährige soll im Mai 2009 zunächst eine Frau in Pöchlarn (Bezirk Melk) in ihrem Haus überfallen und nach mehreren Stunden in der Sauna angekettet zurückgelassen haben. In St. Andrä-Wördern (Bezirk Tulln) soll er im darauffolgenden September in Richtung eines ihn verfolgenden Hausbesitzers geschossen und ihn mit dem Umbringen bedroht haben. Im Oktober soll er dann in Stetteldorf am Wagram (Bezirk Korneuburg) ein Paar in dessen Haus überfallen, die Frau gefesselt in der Dusche zurückgelassen und den Mann als Geisel mitgenommen haben, bevor er ihn an einen Hochstand angekettet zurückließ.
Psychologin Adelheid Kastner, die den Angeklagten untersucht hatte, bezeichnete ihn als einen "Berufskriminellen", der in seinem Leben nichts anderes gelernt habe und eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit aufweise. Grundsätzlich stamme der 55-Jährige aus einem nicht kriminellen Umfeld und habe gelernt, wie sich "ein anständiger Mensch" verhalte und nehme sich selbst auch als einen solchen wahr, der nur "umständehalber" zu Straftaten gezwungen werde, erklärte sie. Um sein Gewissen zu beruhigen, rede er daher die Grausamkeit und Brutalität seiner Taten vor sich selbst und anderen schön.
Weitere Psychiater bescheinigten den Opfern posttraumatische Belastungsstörungen und Dauerfolgen. Sie hatten bereits am Mittwoch, dem ersten Prozesstag, als Zeugen ausgesagt und - sichtlich immer noch geschockt und teilweise weinend - von ihren Todesängsten während der Überfälle erzählt. "Ich hab' nicht gedacht, dass ich das Ganze überhaupt überleben werde", meinte etwa die Frau aus Pöchlarn.
Während es nur einen einzigen Milderungsgrund gab, hätten sich gleich mehrere Faktoren - wie das Zusammentreffen verschiedener Vergehen und die Tatwiederholungen - erschwerend ausgewirkt. Für die Höchststrafe von 20 Jahren habe u.a. gesprochen, dass der Beschuldigte bereits in der Schweiz wegen gleichartig gelagerter Delikte verurteilt wurde und dass keine der langjährigen Freiheitsstrafen "zum Einsehen der Unrechtmäßigkeit Ihrer Taten geführt hat", sagte Richterin Andrea Humer. Der 55-Jährige kündigte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
Der 55-Jährige soll im Mai 2009 zunächst eine Frau in Pöchlarn (Bezirk Melk) in ihrem Haus überfallen und nach mehreren Stunden in der Sauna angekettet zurückgelassen haben. In St. Andrä-Wördern (Bezirk Tulln) soll er im darauffolgenden September in Richtung eines ihn verfolgenden Hausbesitzers geschossen und ihn mit dem Umbringen bedroht haben. Im Oktober soll er dann in Stetteldorf am Wagram (Bezirk Korneuburg) ein Paar in dessen Haus überfallen, die Frau gefesselt in der Dusche zurückgelassen und den Mann als Geisel mitgenommen haben, bevor er ihn an einen Hochstand angekettet zurückließ.
Psychologin Adelheid Kastner, die den Angeklagten untersucht hatte, bezeichnete ihn als einen "Berufskriminellen", der in seinem Leben nichts anderes gelernt habe und eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit aufweise. Grundsätzlich stamme der 55-Jährige aus einem nicht kriminellen Umfeld und habe gelernt, wie sich "ein anständiger Mensch" verhalte und nehme sich selbst auch als einen solchen wahr, der nur "umständehalber" zu Straftaten gezwungen werde, erklärte sie. Um sein Gewissen zu beruhigen, rede er daher die Grausamkeit und Brutalität seiner Taten vor sich selbst und anderen schön.
Weitere Psychiater bescheinigten den Opfern posttraumatische Belastungsstörungen und Dauerfolgen. Sie hatten bereits am Mittwoch, dem ersten Prozesstag, als Zeugen ausgesagt und - sichtlich immer noch geschockt und teilweise weinend - von ihren Todesängsten während der Überfälle erzählt. "Ich hab' nicht gedacht, dass ich das Ganze überhaupt überleben werde", meinte etwa die Frau aus Pöchlarn.
Während es nur einen einzigen Milderungsgrund gab, hätten sich gleich mehrere Faktoren - wie das Zusammentreffen verschiedener Vergehen und die Tatwiederholungen - erschwerend ausgewirkt. Für die Höchststrafe von 20 Jahren habe u.a. gesprochen, dass der Beschuldigte bereits in der Schweiz wegen gleichartig gelagerter Delikte verurteilt wurde und dass keine der langjährigen Freiheitsstrafen "zum Einsehen der Unrechtmäßigkeit Ihrer Taten geführt hat", sagte Richterin Andrea Humer. Der 55-Jährige kündigte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
2 Kommentare
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Fink
(1101)
02.02.2012 20:32
(0)
zum Bild
Er ist zwar verpixelt aber irgendwie erinnert das Bild an
Robert De Niro.
Bahnweiche
(524)
04.02.2012 12:02
(0)
Schaut mehr aus
wie ein Burschenschafter...
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