In einer Aussendung von „pro Bahn“ heißt es, dass die YEG bereits mehrere Klagen gegen die Auflassung der 113 Jahre alten Strecke eingebracht hat. Die Bahn-Aktivisten gehen davon aus, dass ihre rechtlichen Schritte „aufschiebende Wirkung“ bis zumindest 2013 haben. Sie sehen nach wie vor „gute Chancen“, „das Vorhaben des Landes (Bau eines Radwegs auf den Gleisen, Anm.) durch Klagen zu vereiteln und endlich die Durchführung eines rechtlich einwandfreien Verfahrens zu erreichen“.
Die Argumente der YEG: Die im Stilllegungsverfahren gesetzte Frist von zwei Wochen für das Übernahmeangebot der Ybbstalbahn sei „sittenwidrig“ gewesen. Die Kaufangebote von zwei Interessenten (YEG und Gemeinde Hollenstein, Anm.) seien nicht ausreichend geprüft worden.
ÖVP-Abgeordneter Anton Kasser verteidigt die Auflassung der Bahn. Damit könnten die Planungen für den Radweg in die konkrete Phase gehen. Und: „Der Rechnungshof hat bestätigt, dass bedarfsorientierte Bussysteme - wie wir sie mit der Mostviertel-Linie haben - kostengünstiger und umweltschonender als jede Nebenbahn sind.“ Im Auflassungsverfahren habe zudem nur die NÖVOG Parteienstellung.






