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24.01.2012 | 13:32 |
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Sprachliche Frühförderung verlängert
(© APA (Archiv/Neubauer))
Die Regierung hat am Dienstag die Verlängerung der sprachlichen Frühförderung in Kindergärten beschlossen.

Damit erhalten die Länder von heuer bis 2014 jährlich fünf Mio. Euro vom Bund, wenn sie die Mittel entsprechend kofinanzieren. Mit dem Geld sollen Fördermaßnahmen für drei- bis sechsjährige Kinder mit Sprachproblemen finanziert werden.

Der von 2008 bis 2010 erstmals ausgezahlte Bundeszuschuss war im Vorjahr ausgelaufen, wird nun aber weitergeführt. "Das sind scheinbar kleine Beträge, die aber eine große Wirkung haben", sagte Vizekanzler Spindelegger nach dem Ministerrat. Bundeskanzler Faymann verwies darauf, dass nicht nur Migranten betroffen seien, sondern dass ein Drittel der Kinder mit Sprachproblemen als Muttersprache Deutsch habe. Integrationsstaatssekretär Kurz, in dessen Zuständigkeit die Fördermittel fallen, kündigte ein "effizientes Controlling und eine Evaluierung" an, damit die Bundesmittel von den Ländern auch effizient eingesetzt würden.

Geregelt ist die Förderung in einem 15a-Vertrag zwischen Bund und Ländern, der von den Bundesländern nun noch ratifiziert werden muss. Die Frist dafür läuft bis September. Unterbleibt die Ratifizierung, gibt es auch kein Geld vom Bund. Ziel der Vereinbarung ist es, Kinder zwischen drei und sechs Jahren, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen und "insbesondere jene mit nichtdeutscher Muttersprache", in Kinderbetreuungseinrichtungen so zu fördern, dass sie mit Eintritt in die Volksschule die Unterrichtssprache nach gewissen Standards möglichst beherrschen.






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