VON GILA WOHLMANN
„Wir gehen jeder einzelnen Anzeige genauestens nach, damit absolut kein einziger Fall untergeht“, betont Leo Lehrbaum, Leiter der Gruppe „Sitte“ des Landeskriminalamts NÖ.
Täglich ist er mit den verschiedensten tragischen Formen von sexuellem Missbrauch konfrontiert und weiß, wie sehr die Opfer oft noch Jahrzehnte später unter den psychischen Folgen leiden. Viele würden sich erst Jahre nach den Ereignissen trauen, die Exekutive in Kenntnis zu setzen. „Wir versuchen natürlich alles aufzuklären, aber viele Fälle sind dann oft schon leider verjährt, sodass der Täter gar nicht mehr gerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden kann“, weiß Lehrbaum.
Darum rät er: „Immer sofort Anzeige erstatten. Je kürzer der Vorfall zurückliegt, desto größere Chancen haben wir, durch DNA-Spuren den Täter zu fassen.“ Frauen und Kinder müssten auch keine Scheu haben, denn jeder hätte das Recht auf Befragung durch eine weibliche Polizeibeamtin.
Dennoch, unabhängig aller realen Missbrauchsfälle, hat er im Rahmen seiner Erhebungen in letzter Zeit eine bedenkliche Entwicklung festgestellt. „Durchschnittlich vier von fünf Anzeigen entpuppen sich nach den Befragungen als erfunden!“
Seelische Probleme bis Angst vor Schwangerschaft
Die Jüngste, die einen solchen Vorfall vorgetäuscht hätte, sei erst 12 Jahre gewesen, im Pubertäts- und Jugendalter würden sich dann solche Lügenmärchen häufen. Die Motive seien unterschiedlich. Lehrbaum: „Bei einigen liegen natürlich tief liegende, seelische Probleme zugrunde, die von Fachexperten analysiert werden müssen.“ Oft sei es einfach ein „Aufschrei“, um auf sich aufmerksam zu machen, weil es Probleme in der Schule, im Elternhaus oder auch an der Arbeitsstelle gibt. Hier appelliert er an die Eltern, sich mehr Zeit für Gespräche mit den Kindern zu nehmen und nicht diese mit Worten wie „Ich habe jetzt keine Zeit, reden wir morgen darüber“, mit ihren Sorgen alleine zu lassen.
Noch nachdenklicher machen ihn Vorfälle, wo junge Frauen, eine Vergewaltigung vortäuschen, um einer Bekanntschaft etwas „auszuwischen“, weil sie abgewiesen wurden oder sich die Beziehung nicht nach ihren Vorstellungen entwickelt hat.
„Auch sind solche Anzeigen nicht selten eine Notlüge, weil nach einem Fest oder Discobesuch – zumeist unter viel Alkoholeinfluss – nicht bedachter und nicht geschützter Geschlechtsverkehr stattgefunden hat und nun eine mögliche Schwangerschaft oder auch andere private Konsequenzen befürchtet werden“, sagt der Kriminalbeamte.
Besonders traurig findet er Fälle, wo bei Scheidungs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten, der vorgetäuschte Missbrauch als Mittel zum Zweck eingesetzt wird. „Im Zuge der Erhebungen, wenn wir dann genauer über den Vorfall sprechen, stellt sich dann zumeist sehr bald heraus, dass sich die Anzeigerinnen in widersprüchlichen Aussagen verstricken und sie geben dann zu, dass das Ganze sich doch nicht oder nicht in dieser Form zugetragen hat. Sie kommen dann oft zur Vernunft und merken, dass das Ganze nicht in Ordnung war“, sagt Lehrbaum.
Die Anzeigerinnen sind sich oft gar nicht bewusst, dass sie eine schwere Straftat mit solchen „Fantasien“ begehen. „Bei einer Anzeige gegen einen Unbekannten handelt es sich um Vortäuschung, die mit bis zu sechs Monaten Haft belangt wird und bei einer Anzeige wegen Vergewaltigung gegen eine bestimmte Person handelt es sich um Verleumdung, die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft wird“, mahnt Lehrbaum zum verantwortungsvolleren Umgang sowohl mit Anzeigen als auch der Sexualität.
Echt oder vorgetäuscht?
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