VON NICOLE FRIESENBICHLER, JUTTA HAHSLINGER UND MATHIAS SCHRANZ
Wie geht es nach der Scheidung weiter? Bei welchem Elternteil soll das Kind leben? Wie sieht es mit dem Besuchsrecht aus? Diese Fragen stehen bei Sorgerechts-Streitigkeiten auf der Tagesordnung. Daher dauern Obsorgeverfahren oft Jahre. Die Gründe dafür kennt Justizministerin Beatrix Karl genau: „Oft sind kostspielige Sachverständigen-Gutachten nötig, auf die die Gerichte meist lange warten müssen.“
Das Pilotprojekt „Familiengerichtshilfe“, das Karl mit Jahresbeginn gestartet hat, soll nun eine Verfahrensbeschleunigung und Kosteneinsparung bringen. Dabei werden den Familienrichtern Pädagogen, Sozialarbeiter und Psychologen zur Seite gestellt, die sie beraten und zur Beweisaufnahme beitragen sollen – etwa durch unangekündigte Hausbesuche. Durch Gespräche mit beiden Elternteilen sollen sie ausloten, wo die Konflikte liegen. Eskalationen sollen dadurch vermieden werden. Weitere Aufgabe der Experten: Gutachtenähnliche Stellungnahmen erstellen, die Richtern als Entscheidungsgrundlage dienen sollen.
Das Ziel: Schnellere und problemlosere Verfahren
„Wir haben so eine Hilfe schon lange Zeit gefordert, erhoffen dadurch schnellere Verfahren. Bisweilen müssen wir auf Gutachten zehn bis zwölf Wochen warten, was vor allem bei brisanten Fällen zu lange ist. Außerdem untersteht die Familiengerichtshilfe den Richtern, das heißt, wir können zum Beispiel bei einem Sorgerechtsstreit eine Kontrolle anordnen, ob Besuchszeiten auch eingehalten werden“, reflektiert Stefan Koppensteiner, Familienrichter in Neunkirchen und Vorstandsmitglied der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung Österreich, die positive Einstellung in der Richterschaft zum Modellversuch.
Die Familiengerichtshilfe sei nicht nur eine Verbesserung für Eltern und Kinder, sondern auch für die Familienrichter, sagt Ministerin Karl: „Sie sollen sich dadurch stärker auf die rechtlichen Aspekte konzentrieren können.“ Das psychologische Wissen können sich die Richter direkt vor Ort holen, denn das Experten-Team aus Pädagogen und Co. erhält Räume und Infrastruktur in den Gerichten und wird über die Justizbetreuungsagentur vertraglich verpflichtet.
Versuch an vier Standorten, Amstetten startet am 1. April
An vier Bezirksgerichten wird die Familiengerichtshilfe die nächsten zwei Jahre getestet: In Wien Innere Stadt, Leoben, Innsbruck und Amstetten. Der Standort NÖ wurde aus geografischen Gründen gewählt und auch, weil Amstetten noch nie an einem Modellprojekt teilgenommen hat. „Viele beneiden uns“, sagt Ernst Sichart, Leiter des Amstettner Gerichtes, dazu, „es wird sich aber erst nach zwei Jahren Erprobung in der Praxis zeigen, ob der Neid berechtigt ist.“ Fällt die Evaluierung positiv aus, wird die Familiengerichtshilfe bundesweit eingeführt.
In Amstetten wird Familienrichter Peter Harm das Projekt betreuen. Start ist am 1. April. „Jede Form der Ergänzung für juristische Entscheidungen kann nur positiv sein“, sagt Harm. Durch den Einsatz von Psychologen käme eine neue Ebene ins Spiel, die von der Jugendwohlfahrt nicht abgedeckt wird. Die Jugendwohlfahrt sei keineswegs ersetzbar, aber durch die psychologische Beratung der Eltern könne ihnen besser vor Augen geführt werden, wie sich die Situation auf die Kinder auswirkt. Übrigens: Der 2010 eingeführte „Kinderbeistand“ zur Begleitung von Kindern in eskalierenden Sorgerechtsverfahren bleibt laut Karl auf jeden Fall bestehen.







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