Und eben so wenig kann Schwarz mit dem Argument der Kostenersparnis anfangen. Denn viele Gerichte wurden in den vergangenen Jahren aufwendig renoviert. Wie auch jenes in Stockerau, dessen Schließung jetzt angedacht wird. Überdies gebe es keine Gerichtsstandorte, die in der Lage wären, weitere Verhandlungssäle, Richterzimmer und sonstige Büros aufzunehmen.
Aber Schwarz geht es auch darum, dass „die Bevölkerung die Möglichkeit haben muss, Gerechtigkeit am Werk zu sehen“, wie er sagt. Sprich: Bei Gerichtsverhandlungen dabei zu sein. „Warum soll zum Beispiel die Familie bei Verhandlungen nicht dabei sein?“, fragt er. Und setzt nach: „Ich sage ja nicht, dass jedes Dorf einen Richter braucht.“ Aber eben Zugang zu Gerichten, die auch erreichbar sein müssen. Ebenso wie Zugang zu Rechtsauskünften im Zuge von Amtstagen, der leider auch „immer mehr abgeschwächt“ werde.
Die österreichische Justiz habe einen Kostendeckungsgrad von 110 Prozent (diese Zahl stammt aus 2008, seither wurden die Gebühren massiv erhöht, Anm.), der durch Gebühren erwirtschaftet werde, argumentiert Schwarz. Im Vergleich dazu erreichen andere europäische Staaten laut eines Berichtes des Europarates einen Deckungsgrad von lediglich knapp 26 Prozent. „Es besteht also gar kein Anlass, gerade bei der Justiz mit weiteren Einsparungen vorzugehen“.







