Unter einer Verwaltungsreform versteht man gemeinhin eine Verschlankung der Verwaltung samt Kosteneinsparungen. Aktuelle Verhandlungen zwischen Verkehrs- und Sozialministerium deuten anderes an.
Die Vorgeschichte: Zwischen 1992 und 2003 wurde die im Verkehrsministerium angesiedelte, für das Eisenbahnwesen zuständige Behörde, immer weiter zerschlagen. Das Ergebnis sind 132 Eisenbahnbehörden – vom Bund (Hauptbahnen) über die Länder (Nebenbahnen) bis zu den 122 Bezirkshauptmannschaften (Anschlussbahnen). Wie schwer es für Juristen auf Bezirksebene ist, alle paar Jahre Ansuchen zu einer Anschlussbahn schnell und richtig zu beurteilen, liegt auf der Hand. Erschwert wird alles durch ein Zuständigkeitschaos zwischen den Behördenebenen.
Dieses Durcheinander könnte noch größer werden: Im Verkehrsministerium sind derzeit noch Abteilungen für die Eisenbahnsicherheit und den Arbeitnehmerschutz angesiedelt. Letztere, das Verkehrsarbeitsinspektorat, könnte ins Sozialministerium wandern, so die Diskussion. Für Unternehmen wäre das eine weitere Verkomplizierung. Die Experten des Arbeitsinspektorats des Sozialministeriums sind auf 20 regionale Aufsichtsbezirke verteilt – das Schema würde wohl auch auf die Verkehrsexperten umgelegt. Wo die große Kostenersparnis läge, ist fraglich.
Eine echte Reform müsste anders aussehen: eine Zusammenführung auf eine einzige Behörde im Verkehrsministerium samt Lichtung des Gesetzesdschungels. Das zehnmal so große Deutschland verfügt nur über ein Eisenbahnbundesamt mit vier Außenstellen.
h.bidner@noen.at








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