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11.02.2012 | 09:32
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Kleinerer Bundesrat nur mit Verfassungsmehrheit

Mit der Verkleinerung von Nationalrat und Bundesrat sowie der Regierung wollen SPÖ und ÖVP zeigen, dass auch bei der Politik gespart wird.

Für den Bundesrat braucht die Koalition aber die Unterstützung zumindest einer Oppositionspartei. Denn die Zahl der Bundesräte ist in der Verfassung vorgegeben. Für die Reduktion der Nationalratsmandate von 183 auf 165 reicht die einfache Mehrheit. Ebenso für die Regierung, deren Zusammensetzung im Bundesministeriengesetz geregelt ist.

Details werden im Sparpaket nicht genannt. Nur das Ziel formuliert, Regierung, Nationalrat und Bundesrat ab der kommenden Legislaturperiode "um rund zehn Prozent" zu verkleinern - und die Absicht, zur Nationalrats-Wahlordnung eine Arbeitsgruppe im Parlament zu bilden.

Der Beitrag zur Konsolidierung ist ein eher symbolischer: Verzichtet man auf 18 Nationalratsabgeordnete und sechs Bundesräte, fallen pro Jahr rund 2,4 Mio. Euro weniger an Gehältern an. Dazu kommen noch Ausgaben für die Büros, Telefonrechnungen etc. sowie die Vergütung für die parlamentarischen Mitarbeiter der NR-Abgeordneten. Die gesamte Einsparung für den Nationalrat wird auf fünf Mio. Euro geschätzt. Wird die Regierung verkleinert, spart man jährlich 228.480 Euro pro Minister und 205.632 Euro pro Staatssekretär bei den Gehältern.

Die für den Nationalrat angestrebte Verkleinerung hätte bei der Wahl 2008 bedeutet, dass die SPÖ nicht 57, sondern nur 51 Mandate bekommen hätte, die ÖVP hätte 46 statt 51, die FPÖ 31 statt 34, das BZÖ 19 statt 21 und die Grünen 18 statt 20 bekommen, hat Werner Zögernitz, Präsident des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen, berechnet.

Die Zahl der Nationalratsmandate ist nur in der Nationalrats-Wahlordnung festgeschrieben und kann mit einfacher Mehrheit geändert werden. Zu überlegen wird sein, ob die Wahlkreise angepasst werden, sagte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, zur APA. Denn bei nur 165 Mandaten werden deutlich weniger in den Wahlkreisen vergeben - weil diese "Direktmandate" dann teurer werden.

Schon 2008 hatte - weil SPÖ und ÖVP zugunsten der FPÖ schrumpften - in acht der insgesamt 43 Regionalwahlkreise kein Kandidat genug Stimmen für den Einzug in den Nationalrat. Die Wahlkreis-Abgeordneten mit ihrem oft recht intensiven Kontakt zu den Wählern gelten aber als Element der "Personalisierung".

Ob die Wahlkreiseinteilung geändert wird, sei "politisch zu beurteilen", meinte Stein. Zwingend nötig ist es nicht. Denn auch weniger Mandate pro Wahlkreis wären verfassungskonform. Derzeit stehen den meisten Wahlkreisen drei bis vier Mandate zu, einzelnen auch sieben bzw. einem (Hausruckviertel) sogar acht.

Ohne Änderung würde die Verkleinerung am stärksten auf Ebene der Wahlkreise durchschlagen. Nicht vorhersagbar ist, wie sehr Bundes-und Landesmandate betroffen wären. Dies hängt von der Wahlarithmetik und damit den Wahlergebnissen ab - weil in den Ländern und im Bund eigentlich nur die "Reste" verteilt werden, die auf der vorigen Ebene übrig bleiben.

So werden in der Verordnung des Innenministeriums immer alle (derzeit) 183 Nationalratssitze auf die 43 Wahlkreise aufgeteilt. Wie viele Landes- oder Bundesmandate es gibt, variiert von Wahl zu Wahl. So wurden 2008 72 Mandate in den Wahlkreisen, 77 über die Landes- und 34 über die Bundeslisten verteilt. 2006 war das Verhältnis deutlich anders: 84 Wahlkreis-, 69 Landes- und 30 Bundesmandate.

Jedenfalls wären - wohl auch in der realen Verteilung - alle Bundesländer betroffen. Seit der Volkszählung 2002 können in Niederösterreich (bzw. den NÖ-Wahlkreisen) maximal 36, in Wien 33, in Oberösterreich 32, in der Steiermark 28, in Tirol 15, in Kärnten 13, in Salzburg 11, in Vorarlberg 8 und im Burgenland 7 Mandate vergeben werden. Gibt es 18 Mandate weniger, stünde den kleineren Ländern (Burgenland, Salzburg, Tirol und Vorarlberg) je eines weniger zu, Kärnten würde zwei und die vier großen Länder drei verlieren, hat Zögernitz berechnet - noch ohne Ergebnis der neuen Volkszählung, die soeben ausgewertet wird.
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