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22.02.2012 | 11:54
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Regierung arbeitet an Maßnahmenpaket
(© APA (Archiv/Schlager))
Nachdem Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Spindelegger beim Thema Schulpflichtverletzungen "Handlungsbedarf" konstatiert haben, will Unterrichtsministerin Claudia Schmied nun gemeinsam mit dem Koalitionspartner an einem Maßnahmenpaket arbeiten

Eine mögliche Erhöhung der derzeitigen Höchststrafe von 220 Euro ist nach dem Vorstoß von Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (V) ebenso Thema wie die gesetzliche Verankerung von Eltern-Schüler-Lehrer-Gesprächen in allen Schulformen für die Dauer der Schulpflicht, wie es am Mittwoch in einer Aussendung hieß.
 
Fünf Eckpunkte umfasst das Maßnahmenpaket, das gemeinsam mit den Bildungssprechern der Regierungsparteien, Elmar Mayer (S) und Werner Amon (V), vorbereitet und konkretisiert werden soll. Neben Schwerpunktsetzungen im Rahmen der Schulpsychologie werden alle verantwortlichen Behörden - Schulleitungen, Schulaufsicht, Jugendwohlfahrt und Verwaltungsbehörden - zur Verantwortung gezogen und aufgefordert, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren und die "gegenseitigen Informationsflüsse effizienter" gestalten.
 
Vor allem die zuständigen Verwaltungsbehörden sollen "für Fragen der Schulpflichtverletzung sensibilisiert werden". Nach dem Schulpflichtgesetz (1985) erstattet das Jugendamt bei unregelmäßigem Schulbesuch eines Kindes Anzeige gegen die Eltern bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, wenn zuvor nicht zu den Eltern durchgedrungen werden konnte. Laut Unterrichtsministerium laufen derzeit rund 1.500 Strafverfahren wegen Schulpflichtverletzungen in Österreich, zu einer Höchststrafe von 220 Euro kommt es bei nur knapp zwei Prozent der Fälle, was "mit den Länderbehörden noch zu diskutieren sein wird", wie es aus dem Unterrichtsministerium gegenüber der APA hieß.
 
Als Grundlage für die Erarbeitung des Pakets soll eine Studie dienen, bei der Motive von Schulpflichtverletzung, Schulverweigerung und Absentismus erhoben sowie der Einfluss von sozioökonomischer Herkunft und Migrationshintergrund festgestellt werden soll, wie es aus dem Büro Schmieds zur APA heißt. Kurz hatte im Zusammenhang mit seiner Forderung nach stärkeren Sanktionen angegeben, dass diese besonders Migranten betreffen würde, Zahlen dazu gibt es jedoch bisher nicht.
 
2007 gab es zwar eine Untersuchung zu "Schulschwänzen - Verweigern - Abbrechen", die allerdings nicht repräsentativ war und bei der Volksschüler nicht erfasst wurden. Damals wurde das Bedürfnis auszuschlafen am häufigsten als Grund fürs Schwänzen genannt.
 
In einer Aussendung begrüßt Kurz die Pläne Schmieds und betont, dass es ein Bündel an Maßnahmen brauche und höhere Strafen nur "letzte Konsequenz" sein können, "um dem Signal zum Ausdruck zu verhelfen, dass es nicht toleriert wird, wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken".

Scharfe Kritik kommt von den Grünen zur Idee von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V), die Entwicklungshilfe an Kooperationsbereitschaft in Asylfragen zu knüpfen. Menschenrechtssprecherin Alev Korun spricht von einem "zynischen Vorstoß" und verweist zudem darauf, dass Afghanistan, Tschetschenien und Pakistan, woher die meisten Asylwerber kämen, keine Schwerpunktländer der österreichischen EZA seien. Die entwicklungspolitische Sprecherin der Grünen Judith Schwentner wiederum wies darauf hin, dass Österreich nicht einmal die internationalen Vorgaben in Sachen EZA erfülle, Mikl-Leitners Vorhaben alleine schon deshalb blanker Hohn sei.
 




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22.02.2012 18:41

(0)
Es muß was geschehen, aber passieren darf nix !
ist ein brühmter österreichischer ausspruch ! wie soll man partout unwillige, die nicht und nicht in die schule gehen wollen disziplinieren ? was ich jetzt schreibe klingr rassisrisch, ist aber enorm wirksam !

am gelde hängt zum gelde drängt sich alles, also setztman am besten dort an : entziehung der kinderbeihilfe in besonders krassen fällen wo auch die eltern nicht gewillt, oder nicht in der lage sind ihre sprösslinge zu einem schulbesuch anzuhalten ! das wirkt sicher !

in ganz krssen fällen die androhung den sprößling in seine angestammte heimat abzuschieben ! das wirkt dann garantiert !

es kann doch nicht sein, daß ein kind oder jugendlicher der schulbehörde auf der nase herumtanzt, bei uns herrscht schulpflicht ! was soll denn aus so einemmal werden ? der bekommt keine arbeit weil keine ausbildung, der liegt lebeslang derallgemeinheit auf der tasche nur weil er zu faul war eine schule zu besuchen ! in seinem herkunftsland kann er machen was er will, da gibts auch keine kinderbeihilfe und keine finanzielle lebenslange unterstützung. ist hart das ganze, aber auf einem beharrlich harten klotz, gehört ein harter keil ! so, jetzt könnt ihr mich rassist schimpfen !


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