Mit der SPG-Novelle wird den Behörden etwa ermöglicht, die sogenannte erweiterte Gefahrenerforschung auch bei Einzelpersonen anzuwenden.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V) erklärte, man mache das Gesetz nicht "aus Jux und Tollerei", sondern weil es wichtig sei und Sinn mache. Das - mittlerweile von der Regierung leicht abgeänderte - Gesetz bringe keinen Überwachungsstaat, sondern mehr Sicherheit für die Bürger. Der SPÖ-Abgeordnete Hannes Fazekas (S) verteidigte das Vorhaben ebenso: Es sei unabdingbar, die "polizeiliche Vorfeldarbeit" auf rechtliche Grundlagen zu stellen.
Werner Herbert von der FPÖ meinte hingegen, der Entwurf enthalte noch viele Fragezeichen. Es sei vernünftig, die ganze Materie nochmals zu überprüfen. Enttäuscht zeigte sich der grüne Abgeordnete Albert Steinhauser. Er habe sich Nachbesserungen beim Rechtsschutz erwartet. Christoph Hagen vom BZÖ ortete ein Problem beim Rechtsschutz, da der Rechtsschutzbeauftragte beim Innenministerium angesiedelt und daher nicht unabhängig sei.
SPG-Novelle im Innenausschuss abgesegnet

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