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08.11.2011 | 11:08
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Sicherheitspolizeigesetz wird entschärft
(© APA (Archiv/Jäger))
Nach teils heftiger Kritik mehrerer Organisationen wird die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz entschärft. Präzisiert wird etwa der Begriff der "erweiterten Gefahrenforschung". So soll im neuen Entwurf ein Schlupfloch, das Online-Überwachung ohne richterliche Genehmigung ermöglichen hätte können, geschlossen werden, bestätigte das Innenministerium.

Kommende Woche könnte das SPG Neu in den Ministerrat kommen. Die Novelle zum SPG, deren Begutachtungsphase im Oktober endete, ist Teil des "Anti-Terror-Pakets" der Regierung. Sie soll die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terroristen erweitern und ist die österreichische Antwort auf die Anschläge in Norwegen. Bereits beschlossene Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) machen künftig auch die Aufforderung zu bzw. die Gutheißung von terroristischen Straftaten strafbar. Das Innenministerium ist nun "optimistisch", dass auch die Polizeibefugnisse den Ministerrat passieren könnten. Allerdings gebe es zuvor noch Gesprächsbedarf mit dem Koalitionspartner SPÖ.

Im neuen SPG-Entwurf wird präzisiert, dass man zur "erweiterten Gefahrenerforschung" nur technische Geräte wie Peilsender benützen dürfe. Kontrolliert werden soll dies weiterhin nur durch den Rechtschutzbeauftragten, nicht aber durch einen Richter. Der Rechtschutzbeauftragte soll nun generell stärker eingebunden werden, wo es um Datenschutz geht. Präzisiert wurde auch die sogenannte Löschungsverpflichtung: Einmal erhobene Daten dürfen nur dann länger gespeichert bleiben, wenn es noch Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung gibt. Sonst müssen sie nach einem Jahr gelöscht werden.





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