Der Medienrechtsprozess, den der ehemalige EU-Parlamentarier und Innenminister Strasser gegen die "Oberösterreichischen Nachrichten" (OÖN) angestrengt hat, hat am Montag um 13.30 Uhr in Linz begonnen. Bereits eine halbe Stunde vor Beginn traf Strasser in dicker Winterjacke und mit einem grau-blauen Strickschal vor der Kälte geschützt, in Begleitung seines Anwaltes im Gericht ein.
Konkreter Anlass für Strassers Klage sind ein Leitartikel und ein Kommentar zu der Lobbying-Affäre. Als Lobbyisten getarnte Enthüllungsjournalisten der britischen "Sunday Times" sollen Strasser für die Bereitschaft, Gesetzesänderungen im EU-Parlament einzubringen, 100.000 Euro in Aussicht gestellt haben. Videos von den Gesprächen wurden veröffentlicht. Er sieht sich in den Artikeln der OÖN eines "unehrenhaften, sogar strafrechtlich relevanten Verhaltens geziehen" und als "schamlos", "korrumpierbar", "bestechlich" sowie als "moralischer Abgrund" beschimpft. Damit sei der Tatbestand der üblen Nachrede nach Paragraf 6 Mediengesetz verwirklicht, so Strasser in seinem Antrag, der der APA vorliegt.
Die Zeitung habe die journalistische Sorgfalt nicht erfüllt und ihn in den betreffenden Artikeln bereits als "schuldig und nicht bloß verdächtig hingestellt". Damit sei auch die Unschuldsvermutung verletzt, heißt es in dem Antrag.
Die OÖN schrieben in ihrer Gegenäußerung, dass die Rechtfertigung Strassers für sein Verhalten als "geradezu hanebüchen" zu bezeichnen sei. Bei den betreffenden Artikeln handle es sich nicht um eine strafrechtliche sondern und eine rein moralische Bewertung.
ÖVP-Delegationsleiter Karas und der ebenfalls als Zeuge geladene frühere ÖVP-Obmann Pröll erschienen nicht. Die beiden britischen Undercover-Journalisten, die sich als Lobbyisten ausgegeben hatten und denen zufolge sich Strasser gegen Bezahlung als politischer Hilfesteller angedient haben soll, sollen ebenfalls aussagen. Sie waren zu Prozessbeginn aber nicht anwesend, ob sie noch kommen, ist ungewiss.







