Für Rettungsmannschaften ist es oft schwierig, zu Unfallsorten vorzudringen. Damit die schnellst mögliche Versorgung im Falle eines Staus gewährleistet werden kann, wurde mit
1. Jänner die Rettungsgasse eingeführt. Große Informationskampagnen wurden gestartet, um die Autofahrer zu sensibilisieren.
Franz Resperger, Pressesprecher der Feuerwehr, ist überzeugt, dass das Konzept der Rettungsgasse in den Köpfen vieler Autofahrer bereits Einzug gehalten hat. Zum ersten Mal hat die Rettungsgasse bereits am 31. Dezember auf der Semmering-Schnellstraße bei Gloggnitz perfekt funktioniert. Und das, obwohl die Vorschrift noch nicht einmal in Kraft war … „Da gab es einen Unfall im Gansbergtunnel. Und da ist die Feuerwehr drei Kilometer durch die Rettungsgasse zu dem Unfall durch den Tunnel vorgefahren. Hat wunderbar funktioniert“, zeigt sich Franz Resperger erfreut.
Probleme gibt es bei dreispurigen Fahrbahnen
Derart problemlos ist das Zustandekommen einer Rettungsgasse aber nicht immer!
„Es gab natürlich auch schon Fälle, wo es nicht wirklich funktioniert hat“ und die Autofahrer alle Möglichkeiten durchspielen, weil sie „nicht wissen, was sie tun sollen“, so Franz Resperger.
Christian Spitaler, Pressesprecher der ASFINAG, weiß, wo es bei den Autofahrern unter anderem noch hapert: „Unsere Wahrnehmung ist, dass die Rettungsgasse bei zwei Spuren gut funktioniert. Wo es noch Informationsprobleme gibt, ist bei drei Autobahnspuren.“ Spitaler erklärt: „Wichtig ist bei dreispurigen Autobahnen, dass die mittlere Spur nach rechts fährt.“
Die Eingewöhnungszeit wird noch andauern
„Der Jahresanfang ist sehr ruhig verlaufen“, resümiert Landesrettungskommandant Fritz Eigenschink. Der vergleichsweise ruhige Verkehr mache eine Beurteilung der Rettungsgasse noch schwierig. Ähnlich sieht es der Leiter der Verkehrsabteilung des Landespolizeikommandos, Ferdinand Zuser: Ihm sind bis dato wegen der „sehr kurzen Gültigkeit des Gesetzes noch kaum Erfahrungen beziehungsweise Probleme“ bekannt.
Deutschland hat gezeigt, dass es einige Zeit dauern kann, bis die Rettungsgasse reibungslos funktioniert. „Es ist seit 1. Jänner in Kraft. Man muss den Autofahrern einfach Zeit geben, sich da umzustellen“, so Franz Resperger.
DIE NEUE RETTUNGSGASSE
- Start. Die Vorschrift zur Bildung der Rettungsgasse ist seit 1. Jänner 2012 in Kraft.
- Richtiges Verhalten. Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden – schon bevor der Verkehr still steht und auch, wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert! Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen. Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.
- Vorreiter. Rettungsgassen gibt es bereits in Deutschland, Tschechien, Slowenien und der Schweiz.
- Nutzen. Überlebenschance von Verletzten erhöht sich bis zu 40 Prozent.
- Strafmaß. Bei Missachtung droht eine Strafe bis zu 2180 Euro.
FRAGEN ZUM THEMA RETTUNGSGASSE
Gibt es für die Wiener Südost-Tangente eine Ausnahmeregelung? Schließlich gibt es dort fast täglich Stau und streckenweise keinen Pannenstreifen, wohin man ausweichen könnte?
Nein, es gibt keine Ausnahme-regelung. Die Rettungsgasse, bei Stopp-&-Go-Verkehr oder Stau, gilt gerade deshalb für die Südost-Tangente.
Was passiert, wenn jemand die Rettungsgasse benützt, um einfach vorzupreschen?
Wer die Rettungsgasse widerrechtlich benützt, muss mit „gesalzenen“ Strafen rechnen: Der Strafrahmen liegt bei bis zu 2180 Euro, wenn z. B. ein Einsatzfahrzeug behindert wird, sonst bei bis zu 726 Euro.
Darf ich auch den Pannenstreifen befahren (war ja im Gesetz bis jetzt nicht geregelt)?
Die Benutzung des Pannenstreifens für die Bildung der Rettungsgasse ist zulässig.
Darf ich innerhalb der Rettungsgasse die Spur von rechts nach links wechseln?
Die Spur darf nur gewechselt werden, wen man sich auf der anderen Seite sicher einordnen kann und keine Einsatzfahrzeuge blockiert werden. Rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten der Verkehrsteilnehmer ist hier Voraussetzung!
Was tue ich, wenn ich zu spät draufgekommen bin, den Fahrstreifen zu wechseln, um zu meiner Ausfahrt zu kommen, mich auf der anderen Seite aber nicht mehr rechtzeitig einordnen kann?
Kommt man nicht rechtzeitig zur Ausfahrt, muss man wohl oder übel die nächste Abfahrtmöglichkeit nehmen.
QUELLE: ARBÖ







