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21.02.2012 | 12:09
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Handy-Neuverträge: Laufzeit höchstens 24 Monate
Zwillinge telefonieren mit einem Handy
Der Gesetzgeber hat den Konsumentenschutz bei Handyverträgen deutlich gestärkt. Seit Dienstag dürfen Neuverträge nicht länger als 24 Monate gelten.

Wer einen bestehenden Handyvertrag ändert, fällt nicht unter das Zwei-Jahres-Limit. Eine weitere Regelung: Ab 1. Mai dürfen Datendienste maximal 60 Euro kosten, dann muss die Leitung gesperrt oder kostenfrei verlangsamt werden.

Wird ein höheres Datenvolumen benötigt, kann der Kunde das Limit hochsetzen. Die 60-Euro-Grenze gilt nur für verbrauchsabhängige Entgelte, Datenpauschalen (Grundentgelte) sind damit nicht erfasst. Wichtige Einschränkung: Das Datenlimit gilt auch nicht für die Nutzung in ausländischen Netzen.

Weiters hat der Gesetzgeber in der Novelle zum Telekomgesetz 2003 (TKG 2003) die Einspruchsfrist bei Rechnungen mit drei Monaten einheitlich festgesetzt. Diese Regel gilt auch für bestehende Verträge. Die Papierrechnungen müssen ab nun kostenlos sein. Wird ein Anschluss gesperrt, so darf nur noch einmal eine Sperrung verrechnet werden. Die Aufhebung der Sperre darf weiter kostenpflichtig sein.

Ab 21. Mai können Handynutzer nicht nur Mehrwertdienste sperren lassen, sondern auch Datendienste. Die Sperre ist einmal pro Jahr kostenlos.





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