Staatsanwalt legt keine Beschwerde gegen Enthaftung ein
Im Fall Julia Kührer wird die Staatsanwaltschaft Korneuburg keine Beschwerde gegen die Enthaftung der zwei am vergangenen Montag bei Hausdurchsuchungen im Waldviertel festgenommenen Tatverdächtigen einlegen.
Entsprechende Medienberichte hat Behördensprecher Friedrich
Köhl am Dienstag bestätigt. Gegen die 27-Jährige und ihren ein Jahr
jüngeren Exfreund werde aber wegen Verdachts auf Drogenmissbrauch weiter
ermittelt.
Die Anklagebehörde hatte vermutet, dass die beiden
am Verschwinden des Mädchens aus Pulkau (Bezirk Hollabrunn) vor fast
vier Jahren beteiligt waren bzw. Informationen besäßen, die sie
verschweigen würden. Dem Haftrichter reichten jedoch die Indizien für
die Verhängung der U-Haft nicht aus.
Die zum damaligen
Zeitpunkt 16-jährige Schülerin Julia Kührer aus Pulkau ist seit dem 27.
Juni 2006 abgängig. Cold Case-Ermittler des Bundeskriminalamts gehen dem
Fall seit einiger Zeit intensiv nach, wobei u.a. Telefone überwacht
wurden.
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