Über 15.000 Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen machten am Wochenende die Weinstadt Poysdorf zur Hauptstadt des Feuerwehrwesens: Bei brütend heißen Temperaturen gingen zwischen 2. und 4. Juli die 60. Landesfeuerwehrleistungsbewerbe über die Bühne!
Als schnellste Feuerwehren präsentierten sich die Feuerwehren Kottingneusiedl 1 und Kirnberg 3 im Silberbewerb und Krenstetten 2 und Kottingneusiedl 2 im Bronzebewerb. Mit 34,5 Sekunden für den Angriff knallten die Krenstettner sogar den Wettbewerbsrekord auf den Tisch. Schnell waren auch die Wehren Schwadorf und Trattenbach.
Weibliche Teilnehmer gab es heuer wieder viele, aber nur eine rein weibliche Gruppe, die der FF Ossern, trat an. Die Damen schlugen sich wacker, für einen Pokal reichte es aber nicht. Und mit Jürgen Scheiner von der FF Gnadendorf trat auch erstmals ein im Rollstuhl sitzender Feuerwehrmann beim Wettkampf an.
Eine besondere Laufstrecke hatten die Wettkämpfer für den Staffellauf: Denn eigens für dieses Wochenende war die stark befahrene Brünner Bundesstraße B7 gesperrt worden: Wo sich sonst Raser ein Rennen liefern, kämpften die Feuerwehren um Punkte und Sekunden …
Ein klares Bekenntnis zu den Feuerwehren legte Landeshauptmann Erwin Pröll bei der Siegerehrung ab: „Manche Politiker glauben, aus Spargründen die eine oder andere Feuerwehr zusperren zu können. Solange ich Landeshauptmann bin, wird das mit Sicherheit nicht passieren. Denn wer die Feuerwehren angreift, der greift auch mich an!“ Prölls Nachsatz: „Und das würde ich niemanden raten!“
Dieses Forum ist für jedermann zugänglich, daher bitten wir Sie, die Netiquette einzuhalten.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für krass unsachliche, rechtswidrige oder moralisch bedenkliche Beiträge sowie Beiträge,
die dem Ansehen des Mediums schaden, und behält sich vor, diese zu löschen, sowie nötigenfalls den Account
zu sperren.
Sie als Verfasser haften für sämtliche von Ihnen veröffentlichte Beiträge selbst und können dafür auch
gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Beachten Sie daher bitte, dass auch die freie Meinungsäußerung
im Internet den Schranken des geltenden Rechts, insbesondere des Strafgesetzbuches
(Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung etc.) und des Verbotsgesetzes, unterliegt.
Die Redaktion behält sich vor, strafrechtlich relevante Tatbestände gegebenenfalls den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen.