VORNAME / Das Österreichische Recht sagt, das Wohl des Kindes darf nicht gefährdet werden.
Deutsche Standesämter haben nichts gegen „Windsbraut“ oder „Fanta“ …
*Die Vornamen-Hitparade 2008
von der Statistik Austria war bei
Redaktionsschluss noch „top secret“.
VON THOMAS VOGELLEITNER
„Hallo, mein Name ist Rainer Zufall …“
„Guten Tag, ich heiße Claire Grube …“
Namen, die wie ein schlechter Scherz klingen, werden von Eltern immer wieder an Standesämter herangetragen, sind der rechtlichen Fachzeitschrift „Zak“ zufolge allerdings verboten.
Kreative Einfälle wie „Godzilla“, „Rotkäppchen“, „Fanta“ oder „Sony“ müssen sich Mama und Papa ebenfalls abschminken. Laut österreichischem Recht sind Bezeichnungen, die das Kindswohl gefährden oder Sohn bzw. Tochter lächerlich machen, tabu.
In anderen Ländern hätten Eltern, so der Rechtsexperte Raphael Thunhart, mit dem einen oder anderen Vorschlag ganz gute Chancen. Namen wie „Windsbraut“, „Pumuckel“ oder „Emilie-Extra“ seien in Deutschland beispielsweise schon genehmigt worden, erklärt er. Grenzen ziehen unsere Nachbarn offenbar, wenn es um Technik oder Comics geht:
Das Name des Navigationsgerätes „Tom Tom“ oder die Bezeichnung „Verleihnix“ in Anlehnung an „Asterix und Obelix“ seien abgelehnt worden.
Kein "Apple" und keine "Diva"...
Dass auch Stars wie Schauspielerin Gwyneth Paltrow oder Sänger Franz Zappa ihre Sprösslinge in anderen Ländern „Apple“, „Diva“ oder „Moon Unit“ taufen dürfen, liegt laut Thunhart an dem dort geltenden liberalerem Namensrecht. In Brasilien könne man bei Kindernamen auch frei zwischen „Jesusbart“ und „Polizei“ wählen.
Die österreichische Regelung ist konservativer und orientiert sich am Wohl der Kinder. Beleidigungen wie „Schlendrian“ oder „Töricht“ wird kein heimischer Standesbeamter als Name durchgehen lassen. Auch „Satan“, „Judas“ oder „Kain“ sind keine eintragsfähigen Bezeichnungen. Das Gleiche gilt für mythologische Figuren wie „Medusa“ oder „Cerberus“.
Weitere Beschränkungen betreffen Namen von Produkten und Pflanzen wie „Pepsi“ und „Oleander“, auch Koserufe wie „Biene“ oder „Mimi“ dürfen nicht getauft werden. Keine gültigen Vornamen sind darüber hinaus Titel wie „Graf“, „Doktor“ oder „Magister“. Strenge Regeln gibt es in Österreich selbst beim Geschlecht, dieses sollte aus dem ersten Vornamen erkennbar sein.
Aber „Jama“ - für Jakob und
Maria - ist erlaubt
Nichts spricht übrigens gegen Fantasiekreationen, wenn diese klanglich einem Vornamen ähneln und sofort als solche verstanden werden. Ein Beispiel ist hier der Name „Jama“ – eine Mischung aus Jakob und Maria.
Erlaubt sind laut Thunhart auch Namen wie „Akiko“ aus Japan, die in Österreich zwar unbekannt, in ausländischen Kulturkreisen aber gebräuchlich sind.
Über für österreichische Ohren merkwürdig klingende Namen wie „Girlie“ (kleines Mädchen) oder „Homobono“ (guter Mensch) von den Philippinen, darf man sich daher nicht wundern.
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von Asanta - 27.05.2010 20:18
Da lief vor einiger Zeit der Film "Kevin allein zu Haus" und plötzlich wurden alle Buben Kevin getauft! Ein Name der bei uns bis dahin nicht vorkam und bei uns auch keine Tradition hat. Was geht in solchen Eltern vor???
reiner Zufall
von Johann0954 - 24.08.2009 17:23
Was kann denn ein Kind dafür, wenn die Eltern nicht richtig Ticken