Erstellt am 25. November 2015, 05:48
Das grenzt an Verhöhnung. Daniela Schlemmer über das Gesetz für Barrierefreiheit in Arztpraxen.
Der Gedanke dahinter ist gut und wie die Umfrage der NÖN bei Medizinern im Bezirk gezeigt hat, sind diese ohnehin bemüht, ihre Ordinationen so behindertengerecht wie möglich zu gestalten. Nur sind ihnen da eben bei Altbauten meist Grenzen gesetzt. Hinzu kommt, dass die Kosten für den Barriereabbau oft hoch sind und natürlich bei den Ärzten selbst hängen bleiben.
Ist es also wirklich notwendig Ärzte gesetzlich mit Strafe zu bedrohen? Von einer gesetzeswidrigen Diskriminierung ist sogar die Rede, sollte die Barrierefreiheit bis 1. Jänner 2016 nicht gewährleistet sein.
Da wird eindeutig über das Ziel hinausgeschossen, denn man darf wohl annehmen, dass die Ärzte von sich aus alles tun, um ihren Patienten den Zugang zu den Praxen zu erleichtern. Schließlich haben gerade sie ihren Beruf doch gewählt, um Menschen zu helfen …
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