Erstellt am 20. Januar 2016, 05:53
Viel geschehen, viel zu tun. Weitere vier Jahre Schonfrist für öffentliche Gebäude. Gute und negative Beispiele im Bezirk.

Nach einer bisher schon zehn Jahre andauernden Übergangsfrist sollten 2016 bereits alle öffentlichen Gebäude ohne Einschränkung auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen zugänglich sein. Für öffentliche Gebäude wurde die Frist nun aber um weitere vier Jahre verlängert, was Groschan auch voll und ganz versteht: „Behörden sind sehr oft in alten Gebäuden beheimatet, wo die Barrierefreiheit nur sehr schwer herzustellen ist.“
In Gutenbrunn will man Glocke installieren
Verständnis hat Groschan auch für das Gemeindeamt in Gutenbrunn, weil laut Groschan eine Rampe für das Gemeindeamt von den Behörden wegen der dort vorherrschenden Situation nicht bewilligt worden sei. Jetzt wird dort eine Glocke angebracht, mit der behinderte Personen läuten können und denen dann geholfen wird, in das Gemeindeamt zu kommen.Auch in der Bezirksstadt, wo Groschan der zuständige Stadtrat ist, sei vieles verbessert worden: Beim Stadtamt gibt es einen Behindertenparkplatz und das Musikerheim ist mit einem Treppenlift ausgestattet worden, auch beim Stadtsaal wurden Behindertentoiletten barrierefrei umgebaut.
Weiters werden in Zwettl vier Ampelanlagen für Blinde modifiziert. Betroffene bekommen eine Fernbedingung, um das Akkustiksignal eine Zeit lang einschalten zu können. Beim Amtsgebäude, das unter anderem AMS, Gericht und Polizei beheimatet, seien ein Lift und ein Aufzug vorhanden. „Da haben sich die Behördenvertreter auch stark dafür eingesetzt. Das muss man positiv erwähnen“, sagt Groschan. In Zwettl seien leider aber noch nicht alle Banken und Bankomaten barrierefrei zugänglich.
Als „schwarzes Schaf“ sieht Groschan die Gemeinde Göpfritz, die erst kürzlich das Gemeindeamt umgebaut hat. „Der Gemeinderatssitzungssaal befindet sich nicht im Erdgeschoß, sondern im Obergeschoß. Wenn ein Behinderter bei einer Gemeinderatssitzung anwesend sein möchte, kann er das nicht. Dabei schreibt der Gesetzgeber eindeutig, dass bei Um- oder Neubau die Barrierefreiheit hergestellt werden muss“, versteht Groschan die dort handelnden Personen nicht.„Wenn ein Behinderter bei einer Gemeinderatssitzung
anwesend sein möchte, kann er das nicht.“
Der Obmann des Behindertenverbandes Franz Groschan
Bürgermeister Franz Gressl betont im NÖN-Gespräch, dass ein Lift in der Planung ursprünglich vorgesehen war. Dessen Einbau sei aber an den Mietern im Gebäude gescheitert, die kein Interesse an einer Kostenbeteiligung hatten. „Das hätte alles die Gemeinde berappen müssen“, sagt Gressl. Man müsse sich das Gebäude nun baulich ansehen, wie man einen Lift am besten integrieren kann. „Es ist nicht so, dass dieses Thema komplett vom Tisch ist. Wenn die Notwendigkeit gegeben ist, dann werden wir darüber nachdenken müssen“, sagt Gressl. Wenn ein Bürger das Gemeindeamt betreten wolle, könne er das über den Hintereingang machen, dieser sei barrierefrei.
Jeder Mensch mit besonderen Bedürfnissen könne ein Schlichtungsverfahren einleiten, wenn die Barrierefreiheit nicht hergestellt wurde. „Ich appelliere aber an alle, das Gespräch zu suchen. So wird man mehr Erfolg haben. Oft reichen schon kleine Anpassungen, um eine Lösung zu finden“, betont der KOBV-Obmann abschließend.
Artikel kommentieren
Aufgrund wiederholter Verstöße gegen unsere Community-Netiquette kannst du keine Artikel mehr auf unserem Portal kommentieren.
Solltest du der Meinung sein, ungerechtfertigterweise vom Forum ausgeschlossen worden zu sein, kontaktiere uns unter ta.neon@enilno.noitkader .
Wir freuen uns über regen Meinungsaustausch im Kommentarbereich. Bitte beachte, dass dabei Gesetze und Rechtsvorschriften sowie ein respektvoller Umgangston einzuhalten sind. Mehr dazu in unseren Online-AGB.