Richtlinien für Gemeindewohnungen angepasst

Erstellt am 06. November 2019 | 03:56
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Stadtrat Andreas Gruber, Gemeinderat Michael Hofer und Stadtrat Anton Geister (alle ÖVP) begrüßen die Nachbesserung der Wohnungsrichtlinien der Stadt Amstetten.
Foto: ÖVP
Künftig wird bei Vergabe auch Behinderung von Mitbewohnern oder Kindern des Wohnungswerbers berücksichtigt.
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Der Gemeinderat hat die Richtlinien für die Wohnungsvergabe adaptiert, die im Mai 2017 in Kraft getreten sind. „Bei der Erarbeitung stand damals der soziale Gedanke im Mittelpunkt. Mit den Erfahrungen der letzten zwei Jahre war es nun Zeit, in einzelnen Punkten nachzubessern“, berichtet der zuständige VP-Stadtrat Anton Geister.

Grundsätzlich erfolgt die Vergabe von Gemeindewohnungen nach einem Punktesystem, bei dem Kriterien wie Einkommen, drohende Obdachlosigkeit und zum Beispiel auch das Alter der Wohnungswerber eine Rolle spielen. „Ebenso wurde schon bisher eine Behinderung des Wohnungswerbers berücksichtigt, allerdings nicht von Mitbewohnern oder Kindern. Dabei ist das eigentlich eine Selbstverständlichkeit und deshalb haben wir die Kriterien diesbezüglich richtiggestellt“, sagt Geister. Insgesamt hätten sich die Wohnungsrichtlinien der Stadt aber gut bewährt, betont der VP-Politiker.

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