Freiwillige Helfer: Entgelt wird fortgezahlt

Erstellt am 11. Juli 2019 | 04:21
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VP-Nationalrat Andreas Hanger und der Vizepräsident des österreichischen Feuerwehrverbands, Armin Blutsch, präsentierten die neue Regelung für die Entgeltfortzahlung bei Großschadensereignissen. Firmen, die ihre Leute dafür freistellen, erhalten künftig 200 Euro pro Tag und Beschäftigten.
Foto: Knapp
Bei Großschadenereignis erhalten Betriebe künftig „Einsatzprämie“.
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Der Nationalrat hat in der Vorwoche die Entgeltfortzahlung für Freiwillige bei Großschadensereignissen beschlossen. Einer, der sich im Vorfeld stark bei der Ausarbeitung der neuen Regelung eingebracht hat, ist der Vizepräsident des österreichischen Feuerwehrverbandes und Kommandant der Amstettner Feuerwehr, Armin Blutsch. Gemeinsam mit ihm lud daher Nationalrat Andreas Hanger zur Pressekonferenz ins Hotel Exel, um das Modell im Detail zu präsentieren.

„Begonnen hat die Diskussion ja schon vor fünf Jahren. Damals ist Armin Blutsch ins Parlament gekommen und hat gesagt, dass wir bei Katastropheneinsätzen eine neue Regelung brauchen, um ausreichend Einsatzkräfte zur Verfügung zu haben“, berichtet der VP-Politiker.

„Katastrophe“ unterschiedlich definiert

Der Teufel lag dabei im Detail. Denn man wollte natürlich keinesfalls das Ehrenamt bei der Feuerwehr und anderen Organisationen aushebeln. „Der erste Entwurf sah eine Steuergutschrift für Unternehmen vor, die ihre Leute für längere Einsätze freistellen, aber das erschien nicht als zielführend. Daher haben wir den Bundesfeuerwehrverband um einen neuen Vorschlag gebeten“, berichtet Hanger.

Wie schwierig es war, eine bundesweite Regelung zu finden, zeigt sich allein daran, dass alle neun Bundesländer eine „Katastrophe“ unterschiedlich definieren. Letztlich einigte man sich daher für die Entgeltfortzahlung auf den Begriff des „Großschadenereignisses“. Dieses ist dann gegeben, wenn 100 Einsätzkräfte mindestens acht Stunden im Einsatz sind (die Regelung gilt natürlich auch für das Rote Kreuz, den Samariterbund etc.).

„Der klassische Feuerwehreinsatz – von der Katze auf dem Dach, über die Ölspur und den Verkehrsunfall bis hin zum Großbrand, ist davon also nicht betroffen“, sagt Blutsch.

Ein Großschadensereignis war etwa der Schneeräum-Einsatz am Hochkar im letzten Winter, auch vergangene Hochwasser würden darunter fallen. Windbruch und Eisregen können ebenfalls Großschadenereignisse sein und angesichts des Klimawandels künftig wohl auch Waldbrände.

200 Euro pro Tag und Beschäftigtem

Damit Arbeitgeber weiterhin bereit sind, Feuerwehrmänner vom Dienst freizustellen und ihnen das Entgelt fortzuzahlen, bekommen sie ab 1. September bei einem solchen Großschadenereignis einen Bonus von 200 Euro pro Tag und Beschäftigten. „Dieses Modell stellt das Ehrenamt nicht grundsätzlich infrage und kann einfach und unbürokratisch abgewickelt werden. Die ,Einsatzprämie’ wird über die Bundesländer, die ja auch für den Katastrophenschutz zuständig sind, ausgezahlt“, sagt Hanger. Aus den jüngsten Erfahrungen geht man von einem Betrag von rund sechs Millionen Euro jährlich aus.

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