Bezirk Amstetten: Ausreisekontrollen seit Mitternacht

Erstellt am 28. Oktober 2021 | 17:20
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Foto: Spitzi-Foto/Shuttertstock.com
Am Donnerstag hat die Bezirkshauptmannschaft allein bis Mittag 205 neue Corona-Infektionen im Bezirk registriert. Die 7-Tage-Inzidenz ist auf 582,4 hinaufgeschnellt, Tendenz weiter stark steigend. Der 7-Tage-Mittelwert liegt bei 502,6 und damit ist die kritische Marke für Ausreisekontrollen überschritten. Sie sind laut Verordnung der Behörde mit Freitag, 29.10, 0.00 Uhr in Kraft getreten. Den Bezirk verlassen darf dann nur mehr, wer einen 3G-Nachweis mit sich führt. Genaue Infos unter: https://www.noe.gv.at/noe/Amstetten/Ausreisekontrollen_FAQ.html
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Zwischen den Bezirken Scheibbs, Melk und Amstetten wird es künftig vorerst keine Kontrollen mehr geben, weil sie praktisch ein einziger Hochinzidenzraum sind. "Ich bin mit dem Bezirkspolizeikommando in Absprache. Die Kontrollen werden sich natürlich vor allem zum oberösterreichischen Raum hin konzentrieren", sagt Bezirkshauptfrau Martina Gerersdorfer. Im Bereich des Magistrats Waidhofen ist zwar der Grenzwert für Ausreisekontrollen noch nicht erreicht, "ich werde mich aber mit dem Kollegen in Waidhofen absprechen, wie wir das handhaben", erklärt die Behördenleiterin.

Bezirkspolizeikommandant Horst Schmutzer kündigt an, dass es auf Bundes- und Landesstraßen stichprobenartige Kontrollen geben wird, wie in anderen betroffenen Bezirken auch. "Eine lückenlose Überwachung ist natürlich unmöglich. Wir werden daher zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten kontrollieren." Schmutzer fordert die Autofahrer auf, ihre 3G-Nachweise bereit zu halten, um die Kontrollzeit möglichst kurz zu halten.

Der Bezirk Amstetten zählt mehr als 116.000 Einwohner und ist rund 1.200 Quadratkilometer groß. Der Bezirk Melk zählt mehr als 78.000, der Bezirk Scheibbs rund 41.000 Einwohner.

3G bedeutet: 

Autofahrer müssen eine Impfbestätigung oder  gelben Impfpass, den QR-Code des "Grünen Passes", einen Genesungs- bzw. Quarantänenachweis, einen Antikörpertest oder auch ein Testzertifikat vorweisen können. Dabei gilt: Negativer PCR-Test (Gültigkeit: 72 Stunden); Negativer Antigentest aus Teststraße, Apotheke (Gültigkeit 24 Stunden); Selbsttest (digital), in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst (Gültigkeit 24 Stunden).

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