Wilde Hatz mit Polizei auf der A1: Lenker vor Gericht

Erstellt am 11. Juli 2020 | 22:03
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Landesgericht St. Pölten
Vor dem Landesgericht St. Pölten musste sich ein Alkolenker verantworten, der sich auf der A1 eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte. 
Foto: Tanja Horaczek-Gasnarek, Tanja Horaczek-Gasnarek
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25-Jähriger legte im April eine filmreife Flucht hin und konnte erst durch eine Kollision mit einem Polizeiwagen gestoppt werden. Jetzt musste er sich vor Gericht verantworten.

Ein Alkolenker, der sich mit der Polizei im April eine wilde Verfolgungsjagd geliefert hatte, musste sich am Freitag am Landesgericht St. Pölten verantworten. Der 25-Jährige wollte sich in Haid einer Kontrolle entziehen und raste mit dem Firmenauto seines Schwagers 40 Kilometer auf der Westautobahn davon.

Laut Anklage missachtete der Mann, der keinen Führerschein hatte, die Anhaltezeichen der Streifenpolizei. „Ich hatte Panik und dachte mir, wenn ich schnell wegfahre entkomme ich ihnen“, gab der gebürtige Rumäne an. Mit seiner Flucht gefährdete er insgesamt fünf Polizeibeamte.

Immer wieder bremste er ab und beschleunigte wieder. Dies sagten auch die geladenen Beamten aus. „Ich hatte echt zu tun, dass ich ihn nicht ramme“, berichtet eine Polizistin. „Das ist alles nicht wahr – die Beamten haben mich ausgebremst. Ich habe nur reagiert“, verteidigte sich der Angeklagte, der ohne Anwalt bei Gericht erschien.

Polizist filmte die wilde Hatz auf der A1

Doch ein Handyvideo von der wilden Hatz befeuerte die Aussagen der Beamten. Über einen längeren Zeitraum filmte ein Beteiligter die gefährliche Fahrt. Immer wieder hörte man die Beamten sagen“. „Bist du deppat, des war knapp.“ Einmal wendete er das Auto komplett in die Gegenrichtung. Doch zum Glück konnten die Beamten ihn mit ihren Wägen umstellen, dass er wieder umkehrte.

Letztendlich rammte der Angeklagte einen Streifenwagen bei Oed-Öhling so heftig, dass sein Wagen ein Totalschaden war. Doch selbst als der Richter ihm noch die Chance für letzten Worte vor der Urteilsverkündung gab, war von Reue keine Spur. Er beteuerte immer wieder, dass er totale Panik hatte und eigentlich nur den Polizisten ausweichen wollte. Immerhin hatte er mehrere Bier getrunken und den Wagen seines Schwagers unerlaubt entwendet. 

Das Urteil: bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten, aufgrund seines bisher ordentlichen Lebenswandel. Und einen Privatbeteiligtenzuspruch – wegen dem Firmenwagen – von 6.580 Euro. Wegen der Bedenkzeit, ist das Urteil nicht rechtskräftig.