Mehr Kontrollen bei Riedler-Teich

Gerade an heißen Sommertagen machten sich in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder Menschen auf den Weg zum Riedler-Teich nähe der Hauslaubrücke.
Sie nützten das Areal zum Baden oder Bootfahren. Obwohl der Zugang, wie auch mehrere Hinweisschilder deutlich machen, eigentlich verboten ist. In der jüngeren Vergangenheit kam es auch zu Anzeigen. „Das Baden und Betreten ist verboten. Leider ist auch immer wieder Müll liegen geblieben. Ich kann zwar verstehen, dass die Leute sich einen anderen Platz zum Baden suchen, weil zum Beispiel das Freibad geschlossen hat. Aber wir müssen und werden hier hart durchgreifen“, erklärt Gregor Riedler.
Verkehrssicherungspflicht Grund für Maßnahmen
Vor Kurzem wurden auch weitere Hinweisschilder angebracht, die darauf hinweisen, dass der Zutritt für Unbefugte verboten ist. Sollte es am Grundstück zu Unfällen kommen, bedeutet das nämlich, dass der Grundstückseigentümer Probleme mit der Haftung bekommen kann. Entscheidend dafür ist die Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass ein Teich, auch wenn er sich auf Privatgrund befindet, abgesichert werden muss.
Zuletzt machten auch Gerüchte rund um „Drogenpartys“ am Areal die Runde. Dazu sei es, wie die Polizeiinspektion St. Georgen/Ybbsfelde berichtet, aber nicht gekommen. Allerdings konnte die Polizei in unmittelbarer Nähe zuletzt einen Aufklärungserfolg feiern. So überführte man einen Mann, der in der Au neben der Ybbs einige hundert Meter flußabwärts der Haslaubrücke 20 Hanfstauden angepflanzt hatte.
Übrigens: Immer wieder machen auch Gerüchte die Runde, dass der Riedler-Teich zu einem öffentlichen Fischteich inklusive Verkauf von Angelkarten werden könnte. Dem erteilt Gregor Riedler eine Absage. „Fischen dürfen weiterhin nur die Mitarbeiter der Firma Riedler, eine Änderung ist nicht geplant.“