Doch ein Maibaum im Bezirk Amstetten

"Wir trotzen der Krise und werden am 4. Mai, unter Einhaltung aller erforderlichen Hygienemaßnahmen, einen kleinen aber feinen Maibaum für unsere Bewohner aufstellen", verkündet das Pflege und Betreuungszentrum Amstetten auf seiner Homepage. Die Bewohner können von den Balkonen und Terrassen aus zusehen und werden auch noch mit guter Live-Musik verwöhnt, die im Garten spielt - mit Sicherheitsabstand.
Eine sehr gute Nachricht für die Bewohner und ihre Angehörigen verkündet das NÖ Pflege- und Betreuungszentrums St. Peter in der Au auf seiner Homepage. Nachdem die Regierung das strikte Besuchsverbot für Senioreneinrichtungen gelockert hat, heißt es dort: "Wir öffnen am 4. Mai"
Unter strengen Schutzmaßnahmen werden ab 4. Mai jeweils von Montag bis Donnerstag von 10 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr sowie am Freitag von 10 bis 11.30 Uhr wieder Besuche möglich sein, allerdings nur nach telefonischer Voranmeldung.
Um das Infektionsrisiko weiterhin niedrig zu halten, wurden vom Land strenge Richtlinien bezüglich Aufenthaltsdauer, Verhalten und Hygiene festgelegt.
Alle Personen, die die Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren zu Besuchszwecken betreten wollen, müssen Zutritts- und Austrittskontrollen durchlaufen. Diese beinhalten etwa das kontaktlose Fiebermessen.
Alle Besucher, die Symptome aufweisen oder in den letzten vier Wochen Kontakt zu Covid-19 positiv getesteten Personen hatten, dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie das Desinfizieren der Hände ist Pflicht.
Besuche werden im ersten Schritt nur einzeln stattfinden können.
Es wird es zeitliche Beschränkungen für die Besuche geben: Für Besuche im Außenbereich und Kontakt durch Besucherfenster stehen maximal 30 Minuten zur Verfügung. Wenn eine Begegnung im Freien nicht möglich ist, dann sind Besuche innerhalb der Räumlichkeiten, auch in vorgesehenen Besucherräumen, mit einer Dauer von maximal 15 Minuten gestattet, wenn es die individuellen Umstände erlauben.
Bewohnerinnen und Bewohner, die das eigene Einbettzimmer nicht mehr verlassen können, dürfen Besuch ausschließlich in Begleitung von Fachpersonal empfangen.
Die Besucherinnen und Besucher müssen entsprechende Schutzausrüstung (Schutzkittel und Mund-Nasen-Schutz) tragen.
Zudem ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter einzuhalten.