Komödiantische Gerichtsverhandlung des Maibaumdiebstahls in Allersdorf

Komödiantische Gerichtsverhandlung des Maibaumdiebstahls in Allersdorf. Im Volksheim Allersdorf fand am Mittwoch die humoristische Gerichtsverhandlung zum Diebstahl des in der Nacht von ersten auf zweiten Mai entwendeten Maibaumes der Freiwilligen Feuerwehr Amstetten vom Volksheimplatz statt.
Richter DDr. Andreas Gnadenlos beschreibt den Tathergang: In der Nacht von 1. auf 2. Mai hat sich ein schweres Verbrechen an Besitz und Kulturgut ereignet. Es wurde der wunderschöne, große, herausragende, bunte, mit Liebe gemachte, über reichlich geschmückte Allersdorfer Maibaum von dreisten, furchtlosen, gemeinen, hinterlistigen und grausamen Dieben - den Angeklagten - auf höhnische, gefährliche vom Volksheim Allersdorf entwendet und entführt. Dabei wurden Autos mühelos und schamlos einfach von deren Parkplätzen umgeparkt.
Die drei Hauptverdächtigen Patrick Brandstetter alias i scheiß ma nix, Stefan Kirchdorfer alias mir is ois wuarscht und Mario Leimer alias wenn net i, wer sonst, werden von der Maibaumpolizei in Hand- und Fußfesseln in den Verhandlungssaal geführt. Nach Aufnahme der persönlichen Daten und der Abnahme eines Fingerabdrucks durch den Hauptkommissar Major Manfred i dawisch an jeden bekommen alle Angeklagten der Mittäterschaft der Freiwilligen Feuerwehr Amstetten - um die heikle Situation zu entspannen und die Gemüter zu besänftigen - eine Korn-Beruhigungsspritze von Gerichtsmedizinerin Dr. Tamara Schnapsibabsi.
Angeklagten bekennen sich für „Nicht schuldig“
Als Hauptstrafgrund liegt folgender Sachverhalt vor: Das Volksheimplatzerl ist verwüstet und die Bewohner müssen auf ein leeres Volksheimplatzerl blicken. Zudem wurde beim Umparken der Autos ein Seitenspiegel demoliert. Als Strafmindernd wurde der Fakt eingebracht, dass der Maibaum in derTatnacht nicht bewacht wurde. Den Geschworenen wurden - von Gerichtsdiener Ronny Ehrensache - das Beweismaterial vorgelegt. Darunter befanden sich mehrere Fotos und ein Zettel mit einer falschen Telefonnummer von einem Herrn Schweinitzer. Unterbrochen von diversen Zwischenrufen musste Richter Gnadenlos mehrmals um Ruhe bitten.
Staatsanwältin Birgit Rottenmeier i hob Recht verkündet die Anklage: Vorsätzlicher Diebstahl, Entfernung von Autos, Beschädigung eines Seitenspiegels, Ruhestörung und Lärmbelästigung, erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Tatnacht, das Verbreiten von Angst und Schrecken in der Bevölkerung, Entleerung und Verwüstung des Volksheimplatzerls, Aufstellen des Maibaumes auf einem fremden Platz „enta da Ybbs“, Irreführung durch Angabe einer falschen Telefonnummer, die hohen Gerichtskosten - mit Blick auf die leere Brieftasche des Vereinsheimes - und die seelische Belastung.
Urteil nach Maibaumstrafgesetzbuch
Die Verteidigung wurde von Kathy Leichtsinn übernommen, die auf ihr Honorar verzichtet, wenn die Angeklagten Reue zeigen und sich für schuldig bekennen. Die Angeklagten zeigten jedoch keine Reue und die drei Hauptverdächtigen brachten als Verteidigungsgrund hervor: „Des woar a so a Gaude“. Als Urteil wurde - mit Förderung der Höchststrafe aufgrund der Schwere des Verbrechens - nach Paragraf 4711/13 Absatz 0815 des Maibaumstrafgesetzbuches, folgendes Urteil gefällt: 1. Ein Jahr Maibaumaufsicht, 2. Nach Ablauf der Frist die Wiederaufstellung am Volksheimplatzerl Allersdorf, 3. Die Angeklagten müssen bei der Maifeier 2024 ihre Singqualitäten unter Beweis stellen und ev. dazu auch noch Schuhplatteln, 4. Schwören, den Maibaum nächstes Jahr nicht von Allersdorf zu entwenden, 5. Sich von Gerichtsmedizinerin Tamara Schnapsibabsi und Gerichtsschreiberin Fräulein Tippsinger im Gesicht tätowieren (bemalen) zu lassen, 6. Die anschließende Grillerei im Volksheim zu genießen.