Baggerarbeiten als Ärgernis in Biberbach

Erstellt am 15. Mai 2021 | 05:31
Lesezeit: 3 Min
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Der Stein des Anstoßes: Die Baggerarbeiten an der Böschung von Peter Hidasi in Adersdorf.
Foto: privat, privat
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Baumaschinen müssen über Grund des Nachbarn fahren. Die Genehmigung dafür ist der Zankapfel.

Ein „Nachbarschaftsstreit“ ist im Ortsteil Adersdorf entbrannt. Anrainer Peter Hidasi hat begonnen, die südliche Böschung seines Anwesens mittels bewehrter Erde zu erneuern. Das geht aber nur, indem die Baufahrzeuge auf der daran angrenzenden Wiese von Franz Günther zufahren. Der ist davon alles andere als begeistert.

„Die Maschinen sind da ohne meine Zustimmung unterwegs. Herr Hidasi hat zwar einmal kurz mit mir gesprochen, ich habe aber keine Genehmigung dafür erteilt“, sagt der Grundbesitzer.

Hidasi sieht den Sachverhalt völlig anders. „Ich habe schon vor der Planung des Projekts beim Bürgermeister nachgefragt, ob es aus baulicher und umweltschutztechnischer Sicht erlaubt ist, und es gab keine Einwände dagegen“, berichtet er.

Auch mit Günther habe er schon im August des Vorjahres bei einem Treffen bezüglich der Umwidmungspläne in Adersdorf über das geplante Vorhaben und die notwendige, zeitlich begrenzte Zufahrt gesprochen. „Als ich ihm erklärte, dass es sich nur um maximal zwei Wochen handeln werde, meinte er, das sei kein Problem“, sagt Hidasi.

Laut Auskunft seines Anwaltes sei in so einem Fall aber ohnehin die Genehmigung des Pächters ausschlaggebend und nicht jene des Grundbesitzers. „Ich habe den Pächter der Wiese daher auch schon im August 2020 kontaktiert und er hatte keine Einwände. Kurz vor Baubeginn in der ersten Maiwoche habe ich ihm in einem Brief das Vorhaben dann nochmals angekündigt. Aus reiner Höflichkeit schickte ich eine Kopie auch an Herrn Günther“, erzählt Hidasi.

Neuer Passus im Pachtvertrag

Für ihn völlig überraschend habe dieser sich plötzlich beschwert, mit Anwalt und Polizei gedroht und behauptet, dass für das Zufahrtsrecht sowohl die Zustimmung des Pächters als auch des Besitzers nötig sei. Tatsächlich wurde, wie Hidasi inzwischen erfuhr, ein derartiger Passus im Januar 2021 mit einem Zusatz im Pachtvertrag festgehalten.

„Aber davon konnte ich keine Kenntnis haben und laut Auskunft meines Anwaltes ist vom Besitzer eine Zufahrt sowieso zu gestatten, wenn bauliche Maßnahmen ausschließlich von der Seite seines Grundes aus durchgeführt werden können. Übrigens werden die Arbeiten schon dieser Tage abgeschlossen“, sagt Hidasi.

Für Günther ändern all diese Argumente nichts daran, dass die Bagger unrechtmäßig auf seinem Grund unterwegs waren. „Es hätte ja auch der Pächter wechseln können, was wäre dann gewesen? Und den Ankündigungsbrief habe ich erst bekommen, als die Bagger schon über meine Wiese gefahren sind“, sagt der Grundbesitzer. „Aber anscheinend dürfen die Herren, die einen Titel haben, alles machen.“

Seine weiteren Schritte überlege er noch, sagt Günther. Er wolle auch ein etwaiges Gespräch mit Hidasi abwarten. „Eigentlich wäre es doch normal, eine Entschädigung zu zahlen, wenn man auf fremdem Grund herumfährt“, stellt er in den Raum.

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