Betrugsversuch scheiterte dank eines aufmerksamen Bankberaters

Norbert Aichberger erreichte eine E-Mail der Kundin mit der Anfrage, wie eine Überweisung ins außereuropäische Ausland am besten durchgeführt werden könne. Seine Antwort lautete: Über das E-Banking-Portal der Bank oder persönlich am Schalter. „Daraufhin gab die Kundin an, eine elektronische Überweisung nicht durchführen zu können. Zum Schalter könne sie aber auch nicht kommen, weil sie krank sei und im Bett liege“, berichtet der Haager Aichberger, den das hellhörig machte.
Per Mail pochte die Kundin auf die Dringlichkeit der Überweisung und schickte eine offizielle Rechnung und ergänzend dazu auch noch eine von ihr unterfertigte Auftragsbestätigung. Aichberger fiel da allerdings auf, dass im Briefkopf eine unbekannte Wohnadresse stand. Zudem hatte er den Eindruck, dass die Unterschrift der Kundin kopiert worden sei. Da die Frau telefonisch weiter nicht erreichbar war, schickte er ihr eine weitere E-Mail und bat um dringenden Rückruf. Stattdessen kam eine Antwort-Mail in dem die Kundin die Dringlichkeit der Überweisung unterstrich, allerdings war diese nun mit einem anderen Namen unterfertigt.
Für Aichberger erhärtete das den Verdacht, dass Betrüger am Werk sein könnten. Kurz darauf meldete sich zum Glück die echte Kundin telefonisch und gab an, nichts von der Überweisung zu wissen. Bei einem Bankbesuch am nächsten Tag wurde ihr der E-Mailverkehr vorgelegt. Die Kundin erkannte, dass Briefkopf und Unterschrift auf der übermittelten Auftragsbestätigung vermutlich von Bewerbungsunterlagen stammten, die sie ursprünglich per E-Mail verschickt hatte. Ausgehend von einer vorgeblichen Microsoft-E-Mail, in der um Überprüfung von Zugangsdaten mittels Microsoft-Konto gebeten wurde, bekamen Hacker Zugriff auf ihre Mailbox, durchforsteten den gesamten E-Mail Account auf verwertbare Informationen und leiteten in weiterer Folge den Account um.
Die Kundin bekam so keine E-Mails mehr, die Kriminellen jedoch die Kontaktdaten des Bankberaters sowie persönliche Dokumente mit der Unterschrift der Kundin – beides wurde für den geschilderten versuchten Betrug verwendet.