Würgemale waren nur Knutschflecken

„Aber es war nur ein kleiner Schubser“, gestand sie nun ein. Untermauert hatte sie ihre Anschuldigungen durch Bilder, die scheinbar Würgemale zeigten. Aber eben nur scheinbar: „In Wahrheit waren es Knutschflecke“, gab die Frau zu. Rache und Hass seien ihre Motive gewesen, ihrem „Ex“ eine Strafe zu bescheren. Diese fasste sie jetzt selbst aus: zehn Monate bedingt, Probezeit drei Jahre. Als mildernd wurde der Umstand bewertet, dass sie sich selbst angezeigt hatte
Jetzt bleibt für den Mostviertler nur noch die Sachbeschädigung übrig: Er hat im Streit eine Kaffeekanne zu Boden geworfen.