Im Prozess um den Mord an der 52-jährigen Filialleiterin und Zweifachmutter am EKZ-Parkplatz in Amstetten, werden heute am Landesgericht St. Pölten weitere Plädoyers und das Urteil erwartet. Am Vormittag startet der dritte Prozesstag für den 40-jährigen mutmaßlichen Täter, der bis dato die Tat bestritt.
Angeklagt ist ein 40-jähriger obdachloser Deutscher, der Ende Mai 2019 auf einem EKZ-Parkplatz die 52-jährige Filialleiterin nach Jobende erwürgt und danach im Gebüsch entsorgt haben soll. Daraufhin soll er mit ihrem Auto vom Tatort geflohen sein.
Nach fieberhafter Suche konnten die Ermittler den mutmaßlichen Täter - aufgrund der DNA-Spuren unter den Fingernägel der Toten - nach sieben Wochen festnehmen.
Beim Prozessauftakt Mitte Juni 2020 forderte der Verteidiger weitere Gutachten und Aussagen von Beteiligten wie dem Psychiater und dem Hundeführer ein. Diese werden heute erwartet. Ein Urteil könnte bis zum Abend feststehen.
Schwester beschuldigt Angeklagten schwer
Beim dritten Prozessauftakt im Landesgericht St. Pölten wegen des Mordes an der Filialleiterin am EKZ-Parkplatz in Greinsfurth (Amstetten) belastete die Schwester den mutmaßlichen Täter schwer. Er soll schon in seiner Kindheit auffällig gewesen sein.
"Er hat schon immer Geld gestohlen, gelogen und mich sogar mit einem Messer bedroht", diese schweren Anschuldigungen macht seine Schwester vor dem Landesgericht St. Pölten. Die ältere Schwester ist von Deutschland zum Prozess gekommen. Nach Jahren mit ewigen Lügengeschichten und kriminellen Machenschaften brach die Schwester den Kontakt im Jänner 2019 ab. Da der Angeklagte aber das Auto seines Vaters hatte flatterte im Mai eine Anzeigen von Österreich nach Deutschland ein.
"Er hat immer einen Haufen an seelisches Leid hinterlassen, wenn er bei uns war", gibt sie weinerlich bekannt. Die Verteidiger des Angeklagten sehen die Sachlage anders. Da die Lebensgefährtin des mutmaßlichen Mörders ihn anders kennengelernt hatte. "Seine Partnerin stellt ihn als hilfsbereit und gesellig dar", betont der Verteidiger. Die Schwester könne dies gar nicht beurteilen, da sie keinen Kontakt mehr mit ihm hatte. Auch wirft die Schwester ihrem Bruder vor, dass dieser mit seinem Kind nicht liebevoll um umgehe. Der Verteidiger will das so nicht stehen lassen. "Sie können das nicht beurteilen, weil sie nicht mit ihm zusammen waren", so der Verteidiger.
Schwester stellt abschließend klar: "Wir als Familie sind sich sich, dass er schuldig ist. Und im Falle einer Freilassung, war das nicht sein letztes Opfer."