Wirbel um Sonnenschutz bei Badner Unternehmer

Erstellt am 03. Februar 2023 | 04:09
Lesezeit: 4 Min
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Michael Schwabl (ondot solutions GmbH) bei der Abmontage der Außenjalousien, die die Firma Ganneshofer Holzbau durchgeführt hat (mit im Bild Armin Leitner und Martin Lechner).
Foto: Andreas Fussi
Außenjalousien sind in Schutzzone nicht erlaubt: Unternehmer musste sie entfernen. Stadt empfiehlt Markisen.
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Weder Kosten noch Mühen wurden von Michael Schwabl, Geschäftsführer der ondot solutions GmbH, beim Umbau der historischen Villa am Kaiser Franz Ring 24 in Baden gescheut, um den Bestand bestmöglich zu sanieren. In enger Absprache mit dem Bauamt Baden wurden von dem Badener IT-Unternehmen alle nötigen Maßnahmen ergriffen, um das historische Objekt so zu gestalten, dass es sich gut in das Stadtbild einfügt.

2020 hat Schwabl seinen Firmensitz mit insgesamt 30 Mitarbeitern in seine Heimatstadt Baden verlegt. Um seinen Software-Entwicklern bestmögliche Arbeitsbedingungen zu schaffen und um energieeffizient Tageslicht und Wärme zu nutzen, wurden in den Büros im Dachgeschoß Außenjalousien montiert. Diese mussten nun gemäß dem Abbruchauftrag des Badener Bauamts wieder kostenintensiv abmontiert werden. Dazu lud er die Medien ein, um auf die Thematik aufmerksam zu machen.

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Die nicht geduldeten Außenjalousien in Großaufnahme.
Foto: Harry Winkelhofer

Die Arbeit an den Bildschirmen für seine 30 Mitarbeiter, die meisten sind Softwareentwickler, erfordere eine flexible Möglichkeit das vorhandene Tageslicht/Wärme zu nutzen bzw. auch vom Gebäude fernzuhalten. Dazu wurde eine technische Steuerung, die den Sonnenschutz automatisch hinauf und hinunter fährt, installiert. Was Form und Farbe betrifft, wurde ein dezentes Modell gewählt, beschreibt Schwabl. Laut Bauordnung der Gemeinde Baden ist der gewählte Sonnenschutz aber in der Schutzzone verboten. Nach einigem Schriftverkehr musste er laut Bescheid demontiert werden.

„Für mich nicht ersichtlich, warum dieser unnötige und aufwendige Schritt gesetzt werden muss und hier von Seiten Bauamt keine Flexibilität gezeigt wird“, ist Schwabl verärgert: „Im Sommer können wir den Einsatz der Klimaanlage und im Winter die Heizkosten deutlich reduzierten Alles spricht von energiesparenden Lösungen und in Baden müssen getroffene Maßnahmen wieder rückgebaut werden“, versteht er die Welt nicht mehr. Es handle sich um fünf konsenslos außen liegende Sonnenschutzeinrichtungen im Bereich der Dachfläche, die nach Meinung des Geschäftsführers das Stadtbild nicht stören und ein angenehmes Arbeitsklima für die Mitarbeiter schaffen. Schwabl möchte „den Diskurs um die Flexibilität der Bauordnung anregen“. Bauprojekte sollen als Ganzes beurteilt werden. Ideal wäre aus seiner Sicht eine unabhängige Expertenkommission, die einzelne Projekte beurteilt. „Wünschenswert wäre eine Initiative der Stadtgemeinde, um die Bauordnung ins Heute zu bringen – betreffend Solarpanel, Beschattung und energiesparende Bauweise“, so Schwabl, der zum Dialog anregen möchte.

„Jegliche Änderung anzeigepflichtig“

Seitens der Stadtgemeinde Baden stellt Baudirektor Michael Madreiter klar, dass das Gebäude Kaiser Franz Ring 24 sich in einer Schutzzone befindet und „aufgrund der Bestimmungen der NÖ Bauordnung jegliche Änderung im Bereich der Fassaden- oder Dachgestaltung anzeigepflichtig“ sei. Laut Madreiter wurde bereits in der Vergangenheit für Vorhaben in Schutzzonen „mehrfach durch beigezogene externe Schutzzonengutachter festgestellt, dass auf Dachflächenfenstern montierte Rollläden aufgrund der zusätzlich sichtbaren Rahmen- und Kastenkonstruktion nicht schutzzonenverträglich sind.“ Völlig unproblematisch sei jedoch die Verwendung außen liegender Markisen, die unauffällig auch nachträglich integrierbar sind, betont der Stadtbaudirektor. „Auch diese Lösung bietet den gewünschten Schutz vor sommerlicher Überhitzung.“

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Die Villa aus der Vorderansicht, links oben ist eines der Sonnen-geschützten Dachgeschoßfenster.
Foto: Harry Winkelhofer

Madreiter erklärt weiters: „Im Rahmen von Bauanzeigeverfahren weisen wir Bauwerber bereits im Vorfeld darauf hin, dass die oben beschriebene Beschattung der Dachflächenfenster mit Markisensystemen möglich ist. Probleme ergeben sich leider in den Fällen, wo die Rollläden konsenslos ohne Bauanzeige montiert werden, da hier die Baubehörde erst im Nachhinein tätig werden kann bzw. muss.“

Werde, wie in der Bauordnung vorgesehen, die notwendige Bauanzeige vor Umsetzung abgegeben, könne laut Madreiter „ein nachträglicher Abbau ganz leicht vermieden werden, da unsere Mitarbeiter in diesen Fällen nicht nur darauf hinweisen, dass Rollladen nicht zulässig sind, sondern auch über die unproblematische alternative Ausführung mit Markisensystemen informieren“, betont er.

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