Further Voralpenrebell poltert weiter


Franz Singer ist im Triestingtal und darüber hinaus kein Unbekannter. Der Steinwandklammbetreiber führt die romantische Klamm mit viel Hingabe und ist für seine kritischen Äußerungen über die Politik bekannt und vielfach auch gefürchtet. In letzter Zeit kann man auf den Kassenbons seiner Firma folgendes lesen: „Liebe Besucher der Klamm, oder unserer Hütte! Der von dir bezahlte Betrag enthält 0 %, 10 %, 13 % oder 20 % Mehrwertsteuer und wenn er nicht wieder zur Gänze für Reparaturen, Investitionen, oder Wareneinkauf ausgegeben wird, 7,5 % Krankenkassenbeitrag, 25 bis 42 % Einkommenssteuer, damit unsere ReGIERenden, korrupten Versager weiterhin ihre ungerechtfertigten Bezüge und fetten Pensionen bezieht, Steuergeld verschwenden, unterschlagen, Großkonzerne steuerfrei verdienen lassen und Fäkalkünstler finanzieren können. Franz Singer.“
Der umtriebige Unternehmer sieht das vor allem als Statement gegen einen ehemaligen Finanzminister. Singer kritisiert, dass so manche Großkonzerne Gewinne in Steueroasen verschieben und maximal 3 Prozent Einkommenssteuer bezahlen, „während der Normalbürger bis zu 48 Prozent zu berappen hat und für die notwendige Infrastruktur aufkommt“, sagt Singer erbost. Jeder Kleingewerbetreibende werde aber „wie ein potenzieller Steuerhinterzieher“ behandelt und „zur Rechnungslegungspflicht“ verdonnert, ergänzt er.
Und er ärgert sich, dass zu jedem Ticket für die Klamm auch noch eine Rechnung gedruckt werden müsse. „Ein Ticket, das von einem Computer gedruckt wurde, der ständig mit dem Finanzamt verbunden ist. Als ich bei der Firma, die meine Programme betreut, anfragte, ob es nicht möglich sei, die Rechnung gleich auf das Ticket mit zu drucken? Technisch möglich, rechtlich nicht!“, schildert Singer.
Er habe dann zweimal beim Finanzministerium angefragt „und nur saublöde Antworten bekommen, weil sie sich auf die zuständigen Minister ausgeredet haben.“ Singer merkt an: „Seit dem gibts bei mir den Text auf den Rechnungen und die ‚Furzbox‘ in der ich die liegengelassenen Rechnungen sammle und am Jahresende schicke“, betont der resolute Unternehmer.
Aus dem Finanzministerium langte dazu folgende Stellungnahme ein: „Es ist rechtlich zulässig, ein Ticket mit den Belegmerkmalen auszustatten, sofern alle gesetzlichen Belegmerkmale enthalten sind. Diese Möglichkeit wird beispielsweise oft bei Kinokarten oder Eintrittskarten, zum Beispiel für Museen, von Unternehmen genutzt.“