Anträge eingebracht: „Maßnahmen sind nicht angemessen“

Erstellt am 31. März 2021 | 04:24
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Umfassendes Vorhaben: Forsthubers Antrag auf Normenkontrolle umfasst knapp 500 Seiten und wird mit 333 Dokumenten und Beilagen auf über 5.600 Seiten bescheinigt. Infos auf: https://rechtsanwalt.forsthuber.at/audiatur.html
Foto: Daniel Schaler, Daniel Schaler
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Badener Anwalt Gottfried Forsthuber beauftragt, alle aktuellen „Lockdown-Gesetze“ beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.

Vorige Woche wurde bekannt, dass der Badener Rechtsanwalt und ÖVP-Gemeinderat Gottfried Forsthuber im Auftrag von sieben Klienten eine Anfechtung aller bisherigen Corona-Maßnahmen durchführen möchte. Er stellte beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Antrag auf Überprüfung aller aktuellen „Lockdown-Gesetze“ und der aktuellen Verordnung.

„Sieben Mandanten haben mich beauftragt die Verletzungen ihrer Grundrechte aufzuzeigen und die Bestimmungen beim Verfassungsgerichtshof anzufechten“, erklärt Forsthuber. Den ersten Teil des 500 Seiten Schriftsatzes hat die Kanzlei „Forsthuber & Partner Rechtsanwälte“ als „audiatur-Bericht“ veröffentlicht.

Der Namen rührt aus dem 2.000 Jahre alten Grundsatz „audiatur et altera pars“ („Es möge auch die andere Seite gehört werden“). „Ein Jahr nach Beginn, gibt es für sämtliche Lockdown-Maßnahmen noch immer keine tragfähige Begründung“, kritisiert Forsthuber.

Welche Chancen gibt er seinen Bemühungen? „Sie sind schon jetzt erfolgreich, weil großes Interesse am veröffentlichten Audiatur-Bericht besteht. In der Sache selbst liegt es am Gerichtshof, eine Entscheidung zu treffen“, sagt Forsthuber. Auf die Frage, welche Maßnahmen er für gerechtfertigt halten würde, antwortet er: „Meine Mandanten laden alle ein, sich den Bericht auf ‚audiatur.at‘ anzuschauen und selbst zu bewerten. Tatsache ist, dass die Maßnahmen weder angemessen, noch verhältnismäßig, noch zweckmäßig sind. Sie sind bestenfalls gut gemeint, ändern aber nichts am epidemiologischen Geschehen.“

Er sei seines Wissens bislang der einzige Rechtsanwalt, der alle Verordnungen anfechten möchte, meint Forsthuber. Es habe zwar immer wieder die Anfechtung einzelner Maßnahmen gegeben, die zum Teil auch vom Verfassungsgerichtshof als rechtswidrig beurteilt worden sind, allerdings zum Zeitpunkt des Urteils nicht mehr gültig waren. „Man rennt immer nach, das kann es ja nicht sein“, zweifelt er.

Sein Bericht beschränke sich auf die Darlegung der Bedenken auf Sachverhaltsebene und sei keine wissenschaftliche Arbeit. Forsthuber: „Wir sind Rechtsanwälte, keine Mediziner/Virologen/Epidemiologen/Statistiker. Wir haben uns im Vorfeld mit Sachverständigen beraten und bei der Beweisführung jenen hohen Standard angesetzt, der in einem gerichtlichen Verfahren erwartet wird.“

Seine Mandanten bitten den Verfassungsgerichtshof, „seine Rolle als kontrollierende Instanz wahrzunehmen und den Sachverhalt, nämlich die wirkliche Gefährlichkeit des Virus und die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen, sauber wissenschaftlich zu ermitteln.“ Denn das habe die Regierung bislang unterlassen.

Sein Dokument dürfe in anderen Verfahren verwendet werden, unter Angabe der Quelle. Gemeint sich auch diejenigen, die Anzeigen wegen der „Lockdown-Gesetze“ bekommen haben. Seiner Ansicht nach könne keine Bestrafung mehr erfolgen. Sein Ziel und jenes der Mandanten sei, die öffentliche Debatte zu versachlichen. „Denn das miteinander Reden haben wir fast verlernt.“ Man wolle einen Beitrag leisten, die gesellschaftliche Spaltung zu reduzieren. Bei den siebe Mandanten handelt es sich um zwei Pensionisten, zwei Gastronomen, einen Trafikanten, eine Beautysalon-Betreiberin und einen Sportverein.

Großer Verwunderung folgte viel Zustimmung

Forsthuber erklärt, die letzten Wochen und Monate intensiv mit dem Fall betraut zu sein. Daneben habe er auch die sonst üblichen Fälle in der Kanzlei betreut. Die erste Reaktion aus seinem Umfeld zu seinem Engagement sein „anfangs große Verwunderung“ gewesen, dann gab es „viel Zustimmung und ein wenig Kritik“. Vom Öffentlichkeitsfaktor her gesehen, sei es sein bislang bedeutendster Fall. Sollte das Verfahren vom Vfgh zugelassen werden, sollen „zahlreiche Wissenschaftler & Fachleute aussagen“. Als Sachverständigen habe er den Epidemiologen John Ioannidis von der Stanford Universität (Kalifornien/USA) beantragt. Forsthuber betont, dass es unbestritten sei, dass es sich bei Corona um eine Krankheit mit schweren und tödlichen Verläufen handle. „Aber das quantitative Ausmaß der Bedrohung ist dramatisch überschätzt worden.“

Die Pressesprecherin des VfGH, Cornelia Mayrbäurl, bestätigt auf NÖN-Anfrage, dass die Anträge von Forsthuber eingelangt seien und zur weiteren Bearbeitung zugeteilt wurden. Einer der 14 Verfassungsrichter bekam den Fall zugewiesen. Er kann nun im Rahmen eines Vorverfahrens alle Seiten zu Wort kommen lassen. In diesem Fall werden die Behörden, die die angefochtenen Gesetze und Verordnungen erlassen haben, zu einer Stellungnahme eingeladen, um auf die Argumente reagieren zu können. Dazu haben sie einige Wochen Zeit. Wenn dann ein Entscheidungsentwurf vorliegt, beraten alle 14 VfGH-Mitglieder und stimmen ab. Falls in der Beratung weitere zu prüfende Argumente auftauchen, kann es auch zu einer Vertagung kommen.

„Die Diskussion ist ein wichtiger Prozess“, meint Mayrbäurl, die betont: „Der VfGH arbeitet gründlich, aber zügig.“ Komplexe Themen würden aber ihre Zeit brauchen. Seit Beginn der Pandemie werden laufend Fälle zu Covid-19-Regelungen beim VfGH eingebracht und bearbeitet; insgesamt sind es bisher über 250. In etwa 150 davon sind bereits Entscheidungen ergangen.

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