Förderplakette: Streit um Datenschutz

Wer energetische Verbesserungen an seinem Haus vornimmt oder von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Quellen umsteigt, profitiert seit Jänner von Förderrichtlinien.
Bei Zuerkennung einer Förderung verpflichten sich Förderwerber, eine von der Stadtgemeinde Baden kostenlos zur Verfügung gestellte Förderplakette am geförderten Objekt sichtbar anzubringen, damit alle energiesparenden Maßnahmen, welche durch die Stadtgemeinde Baden gefördert wurden öffentlich gemacht werden. Förderwerber von Lastenrädern erhalten einen Aufkleber.
Verpflichtung für Plakette wird kritisiert
Gemeinderat Norbert Anton von der Bürgerliste wir badener“ begrüßte die Neuerungen als Schritt in die richtige Richtung. Er kritisierte jedoch, dass die von der Stadt kostenlos zur Verfügung gestellte Förderplakette öffentlich sichtbar am geförderten Objekt angebracht werden muss. Er gab zu bedenken, dass diese Verpflichtung „unverhältnismäßig in die Privatsphäre eingreift, da es Bevölkerungsschichten gibt, die sich weder politisch, religiös noch in sonstigen Bereichen deklarieren wollen“. Er stellte daher den Abänderungsantrag, diese Verpflichtung zu streichen und es bei der bisherigen Regelung zu belassen, Förderplaketten auf freiwilliger Basis am Wohnobjekt anzubringen.
Der Antrag fand zwar die Zustimmung der Opposition, wurde aber von der schwarz-grünen Stadtregierung abgelehnt und die Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen wie vorgesehen beschlossen. „Bei Eingriffen in die Privatsphäre sollte das Rathaus auf mehr Sensibilität bedacht sein“, meint Anton. Auf Fragen, wer die Anbringung der Förderplaketten kontrollieren soll und welche Sanktion es gibt, falls diese nicht angebracht wird, fehlen Antworten.