Maskenfrei als Problem: Frage der Menschenwürde?

Maskentragen gehört mittlerweile zum Alltag, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Doch für manche Menschen, vor allem jene, die aus gesundheitlichen Gründen keine tragen, ist mit der Maskenpflicht das Leben schwieriger geworden. Einer von ihnen ist Herr E. (Pensionist, Bezirk Baden). „Einkaufen, Zug fahren ist für mich seit mehr als einem Jahr eine einzige Qual, weil ich mich dauernd rechtfertigen muss, warum ich keine Maske trage.“ Mehrfach wurde er schon angepöbelt und einmal sogar als „Mörder“ bezeichnet. „Die Menschen verhalten sich teilweise irrational“, erzählt er. Warum er sich dem aussetzt? „Weil ich für meine Rechte einstehe und für meine Gesundheit verantwortlich bin.“
Frau S. (Pensionistin, Bezirk Baden) weiß ähnliches zu berichten: „Ich wurde sogar aus der Ordination eines Arztes geworfen. Offenbar nur weil ich ein- und ausatme und das bei aufrechter Maskenbefreiung.“ Frau P. (33, Angestellte) möchte nicht öffentlich auftreten. Sie hat Asthma und ebenso eine Maskenbefreiung. Trotzdem trägt sie FFP2. „Ich darf mich im Geschäft nicht zu schnell bewegen, sonst bekomme ich keine Luft“, sagt sie. Warum sie nicht ohne Maske einkaufen gehe? „Weil ich nicht angepöbelt werden will“, antwortet sie.
Alle drei Betroffenen kontaktierten den Badener Anwalt Gottfried Forsthuber. „Meine Mandanten werden wegen ihrer gesundheitlichen Behinderung diskriminiert“, erklärt er und fragt sich: „Was kommt als Nächstes? Rollstuhlfahrern zu sagen sie sollen zu Fuß gehen?“ Auch der Verweis auf das Hausrecht helfe Arzt oder Geschäften nicht weiter, weiß der Anwalt: „Der Fachausdruck heißt ,mittelbare Drittwirkung von Grundrechten‘: Wer ein Geschäft betreibt, darf keinen Kunden ausschließen, nur weil er die ,falsche‘ Hautfarbe oder eine Behinderung hat. Genau das ist meinen Mandanten angetan worden. Sie wurden wegen ihrer Behinderung diskriminiert – aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen zu können.“ Das sei nicht nur Diskriminierung, sondern auch eine Verletzung der Menschenwürde, meint Forsthuber. „Sobald man jemandem sagt: Nur weil du existierst, ein- und ausatmest, bist du eine Gefahr, ist die Menschenwürde an sich verletzt.“
Nächste Station ist ein Schlichtungsverfahren bzw. vor Gericht, denn P. und E. wollen jetzt auf Unterlassung klagen. „Wir wollen allen Menschen mit Behinderung Mut machen. Steht für eure Rechte ein!“, appellieren sie.