Wasser illegal abgepumpt: Fischereiverein schlägt Alarm

Der Obmann des Sportfischereivereins Baden, Andreas Schweiger, ist mit seinen Aufsichtsorganen unterwegs, um die Anrainer und Landwirte darauf aufmerksam machen, dass „man eine behördliche Genehmigung braucht, wenn man eine elektrisch betriebene Pumpe ins Wasser hängt und so Wasser abpumpt“.
Ökologische Funktionen müssen erhalten bleiben
Je kleiner die Gewässer sind, desto wichtiger sei die Wassermenge, damit die ökologische Selbstreinigungsfunktion erhalten bleibt. „Was viele vergessen, ist das Leben im Wasser und rund um das Gewässer. Hier gibt es Fische, Vögel, Krebse, Reptilien, Amphibien und Bento-Organismen, auch wenn es für viele Leute nicht gleich ersichtlich ist.“
Den Flusssystemen komme eine weitere sehr wichtige Funktion zu, „sie sind alle Vorfluter unserer Kläranlagen. Je mehr Wasser ein Bach oder Fluss führt, desto besser bewältigt er diese Funktion und um so schneller ist das ökologische Gleichgewicht wieder hergestellt“, merkt Schweiger an. Deshalb sei es unverantwortlich, mit elektrisch oder per Diesel betriebenen Aggregaten Wasser zu entnehmen. „Das ist illegal“, sagt Schweiger.
„Das ist illegal“
Die Probleme sind über ganz NÖ verteilt, besonders betroffen sind stark verbaute Gebiete und wo die Anrainer glauben würden, „das Wasser hinten dem Haus gehört einem jeden. Stark betroffen sind der Mödlingbach, das Schwechat-System mit Sattelbach, der Badener Mühlbach, das Triesting- System mit seinen vielen Werkskanälen sowie die Systeme der Fischa und Piesting“.
Der Sportfischereiverein Baden hat in den letzten zwei bis drei Wochen über 30 verschiedene Personen oder teilweise natürlich auch Landwirte zur Anzeige bringen müssen, damit die Gewässer für die sie verantwortlich sind, nicht kippen oder komplett austrocknen.
„Die Leute wollen mit Hunden und auch selber noch in die Flüsse baden gehen, davon kann man momentan nur abraten in der jetzigen Situation. Am meisten ärgere ich mich über die Personen, die auf der einen Seite ihres Grundstückes Wasser entnehmen und auf der andern Seite ihren Grünschnitt in dem Bach entsorgen – einfach unverständlich“, sagt Schweiger.
Strafrahmen bis zu 14.530 Euro
Bezirkshauptmann Philipp Enzinger machte deutlich, dass „unsere Technische Gewässeraufsicht regelmäßig unterwegs ist und allen Hinweisen nachgeht“. Im Bezirk Mödling gebe es nur ganz wenige Nutzungsbewilligungen. Zum einen Landwirte aus Achau und Münchendorf, die sich zu einer Wassergenossenschaft zusammengeschlossen hätten, zum anderen der Golfplatz Achau.
Enzinger warnt: Die illegale Wasserentnahme sei kein Kavaliersdelikt. Das Wasserrechtsgesetz sieht immerhin Geldstrafen bis zu 14.530 Euro vor.