Baden: Strafantrag gegen Mediziner eingebracht

Erstellt am 11. September 2020 | 11:56
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Außenansicht der Kinderwunschklinik in Baden
Außenansicht der Kinderwunschklinik in Baden
Foto: APA
Nach dem Tod einer 32-Jährigen infolge eines Eingriffs in einer privaten Badener Kinderwunschklinik ist gegen den beschuldigten Mediziner Strafantrag eingebracht worden. Dem Anästhesisten wird neben grob fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen auch grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, bestätigte Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Freitag einen "Kurier"-Onlinebericht.
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Der Mediziner soll einen Fehler bei der Verabreichung des Mittels Propofol begangen haben. Konkret gehe es um die "nicht sachgemäße Handhabung", betonte Habitzl. Medienberichten zufolge soll der Arzt das bei der Narkose verwendete Mittel vor den Eingriffen an drei Patientinnen unsachgemäß gelagert haben. Das Medikament war vom Beschuldigten in einem privaten Kühlschrank und somit nicht unter sterilen Bedingungen aufbewahrt worden, heißt es. In einem bereits angestochenen Injektionsfläschchen dürften sich in der Folge Keime gebildet haben.

Eine Keim-Kontamination gilt laut Obduktion als Auslöser für den Tod der 32-Jährigen. Die Frau starb nach einer am 3. Juni im Badener Institut durchgeführten Follikel-Punktion zwei Tage später in einem Wiener Krankenhaus. Sie hatte laut Staatsanwaltschaft einen septischen Schock mit massiver Blutgerinnungsstörung erlitten.

Behandlungen im Kinderwunschinstitut am 3. Juni hatten auch für zwei weitere Frauen Spitalsaufenthalte zur Folge. Beide Patientinnen wurden vorübergehend intensivmedizinisch behandelt, befanden sich aber bald auf dem Weg der Genesung.

Der beschuldigte Mediziner gestand im Juli einen Fehler bei der Behandlung ein. Nach damaligen Angaben von Habitzl habe der Anästhesist für das Geschehene "Verantwortung übernommen".

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