Gemeinderätin beteuert Unschuld in Stimmzettelaffäre
Gemeinderätin beteuert Unschuld in Stimmzettelaffäre. Ebreichsdorfer Gemeinderätin bestreitet die Vorwürfe. Die Gerichts-Verhandlung wurde auf 23. Juni vertagt.
Am Landesgericht in Wiener Neustadt stand in der Vorwoche jene 49-jährige Gemeinderätin aus Ebreichsdorf vor Gericht, die nach der Gemeinderatswahl im Jänner 2020 14 ausgefüllte amtliche Stimmzettel auf der Herrentoilette im Rathaus gefunden hatte.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Mandatarin vor, 14 amtliche Stimmzettel ausgetauscht und so die Wahl manipuliert zu haben. Sie habe „die einzig nachvollziehbare Gelegenheit“ gehabt, so der Staatsanwalt. Dadurch soll die Gemeinderätin, sie ist jetzt als Beamtin in der Verwaltung tätig, den Tatbestand des Amtsmissbrauchs begangen haben.
Die Angeklagte bestritt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und beteuerte ihre Unschuld. Sie sei erst kurzfristig als stellvertretende Wahlvorsitzende im Sprengel 7 damit beauftragt worden, die Stimmzettel von Unterwaltersdorf ins Rathaus nach Ebreichsdorf zu bringen. Dies habe sie ordnungsgemäß gemacht und dort die gesamten Unterlagen in einer Kiste bei der Gemeindewahlbehörde abgegeben. Sie und ihr Anwalt stellen den Verdacht in den Raum, dass im Rathaus die Stimmzettel ausgetauscht wurden.
14 Zeugen waren vor Gericht geladen
Die Zeugenliste war lang. 14 Zeugen, darunter auch Bürgermeister Wolfgang Kocevar (SPÖ) und Vizebürgermeister Johann Zeilinger (SPÖ) sowie die beiden ehemaligen Bürgerlisten-Gemeinderäte Peter Jungmeister und Josef Pilz waren ebenso unter den Zeugen, wie ein Mitarbeiter der Landeswahlbehörde, Wahlbeisitzer und sogar die Reinigungskräfte des Rathauses. Der Prozess zog sich in die Länge und gegen 17.30 Uhr verkündete der Richter, dass die Verhandlung auf den 23. Juni vertagt werde.
Es werden dazu noch ein Schriftsachverständiger bestellt und drei weitere Zeugen geladen. Darunter auch die Stadtamtsdirektorin von Ebreichsdorf und der Bürgerlisten-Stadtrat René Weiner. Überdies soll für die Fortsetzung der gesamte Wahlakt mit den Stimmzetteln und Kuverts als Beweismittel beigebracht werden.