Prozess um Stimmzettel-Affäre ist beendet

Am Landesgericht in Wiener Neustadt wurde am 23. Juni der Prozess gegen jene, jetzt „wilde“ Gemeinderätin aus Ebreichsdorf fortgesetzt, der von der Staatsanwaltschaft Wahlbetrug und Manipulation von 14 amtlichen Stimmzetteln vorgeworfen wurde.
Auch diesmal waren wieder einige ehemalige und aktive Stadt-und Gemeinderäte, sowie die Stadtamtsdirektorin der Stadtgemeinde Ebreichsdorf geladen. Diesmal wurden einige Chats und WhatsApp Verläufe als Beweismittel eingebracht, welche den Schriftverkehr unter den ehemaligen Fraktionskollegen widerspiegeln sollte.
Auch das nach der ersten Verhandlung in Auftrag gegebene Gutachten eines Grafologen wurde präsentiert. Der Verteidiger stellte den Antrag, neuerlich einen bereits vernommenen Zeugen zu laden sowie ein kriminaltechnisches Gutachten erstellen zu lassen, ob die Wahlkuverts bei der Wahl geschlossen oder unverschlossen waren. Nach Beratungen des Richters und der Schöffen wurde der Antrag der Verteidigung begründet abgelehnt.
„Schlag ins Gesicht“ für die Demokratie
Der Staatsanwalt sah die Verdächtige als Einzige, die eine Gelegenheit für den Austausch der Wahlzettel gehabt hätte. Es sei sogar im „Stop & Go Verkehr“ möglich gewesen, die Stimmzettel auszutauschen. Theoretisch sei nur eine „groß angelegte Verschwörung“ durch mehrere Beteiligte eine andere Möglichkeit.
Er sah zwar kein wirklich erklärbares Motiv, jedoch sei der Versuch, die Wahl zu beeinflussen „ein Schlag ins Gesicht“ für die Demokratie und somit ein schweres Verbrechen. Der Verteidiger sprach von einer „wunderbaren Räuberpistole“, welche der Staatsanwalt mit seinen Anschuldigungen auftischte. Seine Mandantin müsste ja „vollkommen belämmert“ sein und er sah sie als „Opfer der Unfähigkeit des LVT“ (Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) welches den Fall nicht klären konnte.
Erleichterung herrschte nach der Urteilsverkündung bei der Angeklagten, denn das Gericht sah begründete Zweifel und sprach die Gemeinderätin frei. Unter anderem begründete der Richter den Freispruch auch mit Turbulenzen bei der Wahl und den durchführenden Wahlhelfern: „Eine gewisse Schlampigkeit bei den Anwesenden kann man nicht verleugnen“, sprach der Richter.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt hat keine Erklärung abgegeben.